Netto / Brutto bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen

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[ geschlossen ] Netto / Brutto bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen
Hallo,

ich habe gerade folgende Frage erhalten und könnte Hilfe gebrauchen:
Eine GmbH ist gewerblich mit einem Internethandel tätig. Es wird eine Ware an ein Unternehmen mittels UID versendet.
Rechnungsbetrag laut Amazon war 119 €. Da es sich hierbei um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt, ist die Lieferung nicht mit Umsatzsteuerbehaftet. Im Grunde würde man also 100 Euro in Rechnung stellen.

Bei Plattformen wie Amazon kauft man aber einen Festpreis. Wird der Bruttobetrag 119 Euro nun zu einem Nettobetrag oder müsste man abweichend tatsächlich eine Rechnung über 100 Euro schreiben?

Praktisch dürfte es hier bei Internethändlern häufiger zu Problemen kommen, weil dann nachträglich Gutschriften geschrieben werden müssten um diese auszugleichen.


Bitte seid so lieb und gebt mir sowohl Lösungsansätze als auch die Fundstellen

Viele Grüße
Hallo Khanduran,

willkommen im Forum. :wink1:

Mir ist aber auch noch nicht ganz klar, aus wessen Sicht der Sachverhalt beurteilt werden soll. "Bist" Du die GmbH, die die Ware verkauft?

Es handelt sich eher um ein zivilrechtliches Problem als ein umsatzsteuerliches. Bei Amazon enthalten die angegebenen Preise zwingend die Umsatzsteuer (vgl § 1 Abs. 2 PAngV; http://bundesrecht.juris.de/pangv/ ). Von daher wäre es nur fair, diese im B2B-Geschäft im Zweifel herauszurechnen. Wenn der Käufer 119 Euro als Vorkasse überweist, muss man die Differenz halt zurückerstatten.

Man kann es auch mit 119 Euro als Nettobetrag versuchen. Wenn der Empfänger nicht aufmuckt, um so besser. Die Frage ist, wie oft man das durchziehen kann.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 05.11.2010 13:15:32
Hallo Gustav,

ja es soll aus Sicht der GmbH beurteilt werden. Zu diesem Schluss bin ich bisher auch gekommen. Dennoch bin ich mir noch immer nicht ganz sicher, ob es da nicht doch umsatzsteuerliche Regelungen geben könnte.
Nein, spezielle umsatzsteuerliche Regelungen gibt es da nicht. Die USt knüpft insoweit grundsätzlich an das an, was die Vertragsparteien zivilrechtlich vereinbaren bzw. tatsächlich durchführen.

Gruß
Gustav
Hallo zusammen,

verstehe ich den Sachverhalt richtig?!:

Eine GmbH kauft was bei Amazon f. 119 Euro und versendet es an ein Unternehmen im EU-Land???

Also wenn dies so ist, dann (lt. Finanzamt) wird die Rechnung an das EU-Unternehmen oh. MwSt. gestellt, in unserem Fall 100  Euro, wir sind ja als GmbH Vorsteuerabzugsberechtigt und bekommen diese zurück.

Ich hoffe ich habe den Fall richtig verstanden.  :oops:  :D

Grüße
Ely
Hallo ElyBely,

dass netto fakturiert werden muss, steht außer Frage. Die Frage ist, wie hoch dieser Nettowert ist, den der Lieferant  in Rechnung stellt. 100 Euro oder  ob er den Nettowert einfach mit 119 Euro ansetzt, d.h. nach Abschluss des Vertrages - und damit eigentlich vertragswidrig - den Nettopreis erhöht.

Gruß
Gustav.
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