Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben

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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben, speziell: DHL Portokosten Onlineshop und Ebay-Gebühren
Hallo, ich bin der Neue :) Ich heiße Manuel und bisher konnte dieses tolle Forum alle meine Frage beantworten - leider finde ich für mein aktuelles Problem hier (und auch im Internet) keine eindeutige Antwort.

Wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben: klar, Miete, Löhne, UST-Vorauszahlung ist alles eindeutig. Aber wie sieht es mit den monatlichen DHL Portokosten, die als Online-Versandhandel anfallen? Die Portokosten für Dezember werden natürlich erst Anfang Januar eingezogen. Das gleiche gilt für die ebay-Gebühren für Dezember, die im Januar eingezogen werden (natürlich innerhalb der ersten 10 Tage)

In einem anderen Beitrag wurde angenommen, dass eine Ausgabe nicht regelmäßig ist, wenn sie im Kalenderjahr nicht gleichbleibend anfällt - was aber auch für die Umsatzsteuervorauszahl gilt; und diese ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe. Auch wurde angenommen das z.B. ebay Gbühren weder zwangsläufig noch regelmäßig anfallen (Zitat "man könnte im Dezember ja auch Urlaub gemacht haben, dann keine Gebühren im Januar") - das leuchtet mir noch am ehesten ein.

Ich frage mich nun schon länger, ob die erwähnten Betriebsausgaben nicht doch für das Vorjahr anzusetzen sind.

Wie ist eure Meinung hierzu?
Bearbeitet: Manu329 - 12.03.2018 12:25:52
EÜR, Bilanz?
achso, sorry: ich dachte ich hatte es im Unterforum EÜR gepostet: EÜR  :)
Bearbeitet: Manu329 - 12.03.2018 12:29:55
nicht gesehen, aber so:
ist eine vertragliche grundlage da (Telefon, Miete) ist die 10 tages-Regel anzuwenden. Hast du also nicht bspw. ein monatliches Abo bei der Post, fallen die Aufwendungen in dieses Geschäftsjahr. Ohne "Abo" gehören Sie im nächsten Geschäftsjahr. Übrigens sind Telefonkosten auch nicht unbedingt gleichbleibend.
vielen Dank.

Ein Abo besteht mit DHL nicht, jedoch ein Vertrag. Also doch ins alte Geschäftsjahr?  :denk:
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