Wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben: klar, Miete, Löhne, UST-Vorauszahlung ist alles eindeutig. Aber wie sieht es mit den monatlichen DHL Portokosten, die als Online-Versandhandel anfallen? Die Portokosten für Dezember werden natürlich erst Anfang Januar eingezogen. Das gleiche gilt für die ebay-Gebühren für Dezember, die im Januar eingezogen werden (natürlich innerhalb der ersten 10 Tage)
In einem anderen Beitrag wurde angenommen, dass eine Ausgabe nicht regelmäßig ist, wenn sie im Kalenderjahr nicht gleichbleibend anfällt - was aber auch für die Umsatzsteuervorauszahl gilt; und diese ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe. Auch wurde angenommen das z.B. ebay Gbühren weder zwangsläufig noch regelmäßig anfallen (Zitat "man könnte im Dezember ja auch Urlaub gemacht haben, dann keine Gebühren im Januar") - das leuchtet mir noch am ehesten ein.
Ich frage mich nun schon länger, ob die erwähnten Betriebsausgaben nicht doch für das Vorjahr anzusetzen sind.
Wie ist eure Meinung hierzu?