Umsatzsteuerbehandlung Einnahmenüberschussrechnung - 2 Gewerben

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Umsatzsteuerbehandlung Einnahmenüberschussrechnung - 2 Gewerben
Hallo!  :wink1:
Ich sitze seit mehreren Tagen am ein Denkfehler im mein Kopf!
Wenn man 2 Gewerben hat, macht man immer eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Umsatzsteuererklärung für beiden Gewerben, also erhält man für 2 Gewerben nur eine Abbuchung/ Erstattung von Finanzamt, die man aber zwei Gewerben irgendwie zurechnen muss. Aber wie?
Das Problem auftaucht dann bei der Ermittlung der Einnahmenüberschussrechnung: man muss für jedes Gewerbe eine separate EÜR erstellen, wo man auch unter anderem die "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" und " An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" für jedes Gewerbe separat angeben muss. Wie soll ich die Zahlungen an/vom Finanzamt teilen und jedes Gewerbe separat zurechnen?

Als Beispiel:
Gewerbe A - soll im Oktober eine Erstattung von FA in Höhe von 100 Euro bekommen.
Gewerbe B - muss in Oktober ein Zahlung an FA in Höhe von 200 Euro leisten.
FA bucht in November UST für Oktober in Höhe von 100 Euro ab, da die Beträge verrechnet werden.
Dieser Buchung von Konto kann ich nur einmal buchen, da ich ja nur ein Beleg habe und nach GOB - keine Buchung ohne Beleg. Also wohin buche ich 100 Euro USt Zahlung an FA und wie?
Sorry das es wahrscheinlich blöd sich anhört, aber komme irgendwie nicht weiter und muss bis Ende Mai Steuererklärung abgeben.

In EÜR sind ja die USt Erstattungen die Betriebseinnahmen und USt Zahlungen die Betriebsausgaben, also wenn ich den Beispiel von oben nehme, wohin buche ich 100 Euro? Und wie?

Bitte hilft mir!!! Bin an dieser Stelle überfordert! :(
Also ich muss immer für 3 Unternehmen die eine Umsatzsteuerliche Ortschaft haben,die USt in einem abgeben, dabei arbeiten wir mit Verrechnungskonten in den Firmen, da ja auch nur bei einer gebucht wird, der gesamte Betrag.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen dank für dein Antwort!
Aber wie genau funktioniert das? Buche ich dann 100 Euro an 1 Unternehmen, der 200 zahlen sollte?
Und falls ich 100 Euro für beide Unternehmen zahle, dann buche ich den notwendigen Betrag auf anderen Unternehmen?
Ich wäre so dankbar, falls du mir es anhand eines Beispiels ( mit Kontenname) erläutern könntest. 1000 Dank!  :{}
Wie heisst die Verrechnungskonto?
Am einfachsten nimmst du wohl ein Debitorenkonto mit dem Namen der Firma. Bei beiden Firmen anlegen.

Statt gegen Bank buchst du dann den Teil der anderen Firma gegen Forderung Firma.

Also bei A: Forderung B an VSt 100,-
Und bei B: USt 200,- an Forderung A 100,- an Bank 100,-

Gruß Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo zusammen,

ich hoffe, es ist ok, wenn ich mich an dieses Thema dranhänge, doch ich habe gerade das selbe Problem.

Wenn ich es wie oben beschrieben buche, würden die Forderungskonten doch nicht ausgegleichen? Oder spielt das keine Rolle?

In meinem Fall (Firma A bekommt 100 € wieder, Firma B muss 50€ zahlen, Finanzamt zahlt 50 € aus)  habe ich den Tipp bekommen es so zu buchen:
A:
1200 Bank: 50,00
1369 Verrechnungskonto 50,00
an 2200 USt Voranmeldung 100,00

B:
2200 USt-VA 50,00 an 1369 Verrechnungskonto 50,00

Da das Verrechnungskonto als 1 Konto in beiden Firmen fungiert, wäre es dann ja wieder ausgeglichen. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Viele Grüße
Förster
Bearbeitet: Foerster - 23.10.2012 17:15:56
Wenn es zwei verschiedne Buchhaltungen sind, ist es natürlich erstmal nicht ausgeglichen. Ind dem Fall ist es bei Frima A soetwas wie eine Forderung.
Buch doch erstmal die nächsten Zahlungen auch so und spätestens am Jahresende, gleichst du die dann dort enstandene Differenz aus, durch eine Überweisung.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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