[color=#0080BF]ich finde es total Klasse, dass man sich über das Internet weiterhelfen kann und bin als Internetneuling begeistert über das Engagement von so vielen! Macht weiter so + Danke!![/color]
Nun reihe auch ich mich ein in die Schlange der Fragensteller und bitte um Mithilfe bei folgendem Problem:
Ich habe von einigen Wochen mein Gewerbe (seit 1 Jahr nebengewerblich da ALG II und vorher 4 Jahre Hauptberuflich) abgemeldet, da keine Einnahmen mehr zu erwarten sind und ich einfach eine stabile Basis als Angestellte suche.
Nun hat mich das Finanzamt gebenen eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und Angaben zur Auflösung des Inventars gebeten. Ich habe also alle verbliebenen Gegenstände zusammengeschrieben und einen im Internet recherchierten und dem Zustand entsprechenden Zeitwert angegeben. Wird also Betriebsaufgabegewinn genannt. Der Summe dann 19% als Umsatzsteuer hinzugerechnet und das alles in dem Formular mit meiner Liste ans Finanzamt geschickt. Dann die 19% Umsatzsteuer 90 € an das FA überwiesen.
Nun soll ich aber auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Genau dazu habe ich einige Fragen:



Ich weiß, dass man eine veränderte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben kann, oder es in der Umsatzsteuererklärung irgendwie deklarieren kann. Was ist der sauberere Weg? Ich tendiere für eine korrigierte VSt anmeldung und dann eine saubere / passende UStErklärung.
Falls über die Umsatzsteuererklärung, wo genau muss ich das wie angeben und gerundet oder wie?


Ich wollte nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben, kann ich all diese Punkte in meine Umsatzsteuererklärung packen, oder sollte das getrennt laufen und was ist den FA Leuten lieber?
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Ganz lieben Dank![/color]