Umsatzsteuererklärung -> korrigierte USt. Anmeldung

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[ geschlossen ] Umsatzsteuererklärung -> korrigierte USt. Anmeldung
Hallo Ihr Lieben,
[color=#0080BF]ich finde es total Klasse, dass man sich über das Internet weiterhelfen kann und bin als Internetneuling begeistert über das Engagement von so vielen! Macht weiter so + Danke!![/color]

Nun reihe auch ich mich ein in die Schlange der Fragensteller und bitte um Mithilfe bei folgendem Problem:

Ich habe von einigen Wochen mein Gewerbe (seit 1 Jahr nebengewerblich da ALG II und vorher 4 Jahre Hauptberuflich) abgemeldet, da keine Einnahmen mehr zu erwarten sind und ich einfach eine stabile Basis als Angestellte suche.

Nun hat mich das Finanzamt gebenen eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und Angaben zur Auflösung des Inventars gebeten. Ich habe also alle verbliebenen Gegenstände zusammengeschrieben und einen im Internet recherchierten und dem Zustand entsprechenden Zeitwert angegeben. Wird also Betriebsaufgabegewinn genannt. Der Summe dann 19% als Umsatzsteuer hinzugerechnet und das alles in dem Formular mit meiner Liste ans Finanzamt geschickt. Dann die 19% Umsatzsteuer 90 € an das FA überwiesen.

Nun soll ich aber auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.  Genau dazu habe ich einige Fragen:

:?:  1) Wo tauchen die 90 € in der Umsatzsteuererklärung auf?  

:?:  2) Es gibt ja noch kein Formular für die Umsatzsteuererklärung 2008, oder? Darf ich dazu eines aus dem Jahr 2007 verwenden und die Jahreszahl ändern? Dies wird zumindest in einigen Beiträgen im Internet suggeriert. Dann kann ich es aber nicht über ELSTER senden, oder?

:?:  3) Nun habe ich festgestellt, dass ich im Januar zwei Sachen privat verkauft habe, die über das Gewerbe von der Steuer abgesetzt wurden. Also möchte ich vom Erlös die Umsatzsteuer abführen (diese wurde aber nicht von mir explizit ausgewiesen da über ebay privat). Meine Vorsteueranmeldungen wurden aber schon lange abgegeben.

Ich weiß, dass man eine veränderte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben kann, oder es in der Umsatzsteuererklärung irgendwie deklarieren kann. Was ist der sauberere Weg? Ich tendiere für eine korrigierte VSt anmeldung und dann eine saubere / passende UStErklärung.

Falls über die Umsatzsteuererklärung, wo genau muss ich das wie angeben und gerundet oder wie?

:?:  4) Dabei habe ich noch festgestellt, dass ich die Telefon/Handykosten entweder voll oder aber mit 20% Privatanteil in meinen Voranmeldungen deklariert hatte. Wie biege ich das wieder gerade über die Umsatzsteuererklärung, wenn ich feststelle, dass ich das Tel zu 100% deklariert hatte? Bitte mit einer klaren Anleitung. Z.B. Telefonkosten brutto je Quartal mit 119,- € wohin kommen die in der USt.-Erklärung?

:?:  5) Meine letzte Frage richtet sich an das Thema Arbeitszimmer bzw. Betriebstätte. Ich habe nur eine 1 Zimmer Wohnung und mein Wohnzimmer ist gleichzeitig auch Schlafzimmer und "Arbeitszimmer". Die Miete beläuft sich auf 490,-€ warm! Ich zahle nur noch den Stom extra.  Da ich Dateneingabe am Computer gemacht habe, kann ich einige Quadratmeter als gewerblich genutzt angeben oder nicht?  Wenn ja bitte mir verständlich mitteilen wo und anhand der Zahlen mit Beispiel damit ich das nachvollziehen kann.

Ich wollte nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben, kann ich all diese Punkte in meine Umsatzsteuererklärung packen, oder sollte das getrennt laufen und was ist den FA Leuten lieber?
[color=#BF0000]
Ganz lieben Dank![/color]
Hallo,

1) Vorauszahlungssoll 2007 (Ziffer 108)

2) Ich denke, man kann nur eine Voranmeldung in 2008 machen. Die USt-Erklärung müsste dann in 2009 folgen. Evtl. gibt es jedoch eine Ausnahme bei Betriebsauflösungen. Ist mir jedoch nicht bekannt.

3) Nach meiner Kenntnis erst Voranmeldung berichtigen und dann USt- Erklärung abgeben.

4) Du musst erst Deine Buchführung korrigieren und dann ergeben sich andere Vorsteuer bzw. Umsatzsteuerbeträge in der Voranmeldung. Diese dann korrigiert versenden.

5) Mit der Neueregelung für Arbeitszimmer ab 2007, sind m.E. anteilige Zimmernutzungen nicht mehr möglich. Hier ein Fachbeitrag zum Thema Arbeitszimmer >>,  siehe auch diesen Beitrag hier >>

LG, Biene
Hallo Biene,
danke für Deine Antwort.  Also die Umsatzsteuererklärung muss ich jetzt abgeben, sonst würden die das ja nicht von mir verlagen. Habe mit nun das Formular für 2007 heruntergeladen und ausgefüllt und heute morgen beim Finanzamt eingeworfen.

Das mit dem Arbeitszimmer verunsichert mich nun etwas. Ich meine zu glauben es ist ein Unterschied zwischen Arbeitszimmer als Angestellter und einem gewerblichen Raum. Aber ich vermute in beiden Fällen kann ich nichts absetzen und laut dem Beitrag aus deinem Link im ersteren Fall mit Sicherheit nicht.

Habe im Einkommensteuergestz nachgesehen wegen 107 und dort habe ich NUR das Eingetragen, was ich mit den Vorsteueranmeldungen dem Finanzamt gegenüber deklariert habe. Alles andere kam dann las Privatanteil beim Telefon Zeile 35, fehlender Umsatz in Zeile 32 und der Betriebsauflösungsgewinn in Zeile 33.

Überlege grad ob ich nicht eine korrigierte VSt. Anmeldung für das entsprechende Quartal nachschießen soll. Schließlich wollen die sicher noch für den Zeitraum einen Verspätungszins.

Mann da kommt man sich vor wie im Mittelalter. Steuer zahlen und brav als Knecht schön ja sagen!
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