Aktivierungspflicht HGB ESTG

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Aktivierungspflicht HGB ESTG, Was sind die Zusammenhänge
Hallo alle miteinander , derzeit mache ich mein IHK Betriebswirt nach der neuen VO 2020, nach neuen Prüfungen ist der Bereich Bilanz und Steuerpolitik fast überhaupt nicht mehr präsent . Dennoch verfolgen mich paar fragen die mich nicht in Ruhe lassen wollen . Im allgemeinen verstehe ich wie man mit Ansatz Ausweis Bewertung umgehen muss , ich möchte nur den Hintergrund verstehen, warum man posten In der Bilanz aktiviert. Zum einem erhöht sich der bilanzausweis und man muss die Kosten nicht sofort als Aufwendung verbuchen. Andersrum wenn man etwas nicht aktiviert bzw. Das Wahlrecht nicht in Anspruch nimmt , wird es sofort als Aufwendung verbucht. Ich sehe nicht den Sinn darin welches Interesse Unternehmer damit verfolgen . Wenn ich etwas aktiviere wird ja die aktiv Seite der Bilanz damit höher , was ändert sich auf der passiv Seite ? Warum sollten Unternehmen etwas aktivieren ? Wieso gibt es überhaupt die Wahlrechte? Wenn ich etwas aktiviere und die Bilanzsumme wächst , was passiert in dem Moment in der guv (anscheinend nichts da über die Abschreibung sich guv neutralisiert oder lieg ich da falsch ?)

Für die Prüfung sind diese Hintergründe nicht einmal relevant ich habe nur persönliches Interesse daran die Sachen zu wissen . Das Thema verfolgt mich so ein bisschen , ich wäre euch dankbar für jedes einzelne Kommentar.
Zitat
ilker27 schreibt:
Wieso gibt es überhaupt die Wahlrechte

Was will in der Regel jedes Unternehmen? Einen möglichst höheren handelsrechtlichen Gewinn auszuweisen, um sich gut bei den Kunden, Kreditoren, Investoren, Mitarbeitern zu präsentieren und dabei möglichst wenig  Steuern zu zahlen. Solch Ziele kann man mit  mit den bilanzpolitischen Massnahmen erreichen. bzw. vor allem mit der Ausübung von bilanz/steuerrechlichen Wahlrechten.
Ja stimme bedingt zu - das hängt von der Firma ab. Bei Handwerkern oder im kleineren Mittelstand kann ein Unternehmer ohne Rücksicht auf Investoren über höhere Investitionen den Gewinn auch drücken durch niedrige Steuerbelastung ohne Aktivierung von Wirtschaftsgütern drücken. Da interessieren die Kunden eher nicht. Wenn ich irgendwo einkaufe, habe ich mir von den Unternehmen auch noch nie Bilanzen vorlegen lassen. Gerade kleine KMU sind da eher wenig transparent.

Aber am Ende geht es um steuerliche Gestaltungsspielräume in einer Bilanz. Habe mal den weisen Spruch von einem Prüfer aufgeschnappt, eine gute Bilanz ist in Wahrheit immer besser als auf dem Papier, eine schlechte meinstens in Wahrheit noch schlechter als auf dem Papier. Der eine versucht sich kleinzurechnen, der andere schönzurechnen.
Hallo Ilker27,

1. Wir müssen erstmal zwischen Handelsrecht und Steuerrecht unterscheiden.

=> Handelsrechtlich möchte ein Unternehmer möglichst nach außen hin gut dastehen. Die Handelsbilanz ist für Gläubiger, Banken, Geschäftspartner, Investoren aber auch für die breite Öffentlichkeit interessant. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man seine Vermögensgegenstände möglichst hoch und Schulden möglichst niedrig bewertet.

=> Steuerrechtlich möchte ein Unternehmer möglichst schlecht dastehen. Der Steuerbilanzgewinn bzw. der steuerliche Gewinn soll möglichst niedrig sein, da der Unternehmer möglichst wenig Steuern bezahlen möchte.

2. Wenn der Unternehmer einen Vermögensgegenstand aktiviert (nehmen wir als Beispiel ein Laptop mit Anschaffungskosten von 700,00 EUR netto), dann erhöht sich die Aktivseite, genauer gesagt die Bilanzposition "Betriebs- und Geschäftsausstattung" um 700,00 EUR. Gleichzeitig erhöht sich auf der Passivseite die Bilanzposition "Verbindlichkeiten LuL". Man nennt das auch eine Aktiv-Passiv-Mehrung. Sobald die Zahlung geleistet wird, vermindert sich auf der Aktivseite die Bilanzposition "Guthaben KI" und auf der Passivseite "Verbindlichkeiten LuL". Nun haben wir eine Aktiv-Passiv-Minderung. Das heißt die Bilanzsumme ist die gleiche wie vorher. Der Unterschied ist der, dass wir nun auf der Aktivseite einen Tausch haben (Anlagevermögen + 700,00 EUR und Umlaufvermögen - 700,00 EUR). Nun würde noch die Abschreibung/AfA dazu kommen, die dann zu einem Aufwand bzw. einer Betriebsausgabe führt.

Man könnte als Unternehmer auch die Entscheidung treffen, dieses Laptop als GWG zu behandeln (siehe auch § 6 (2) EStG im StR bzw. im HR die GoB + § 252 (2) HGB), da es sich hier um ein abnutzbares bewegliches selbstständig nutzbares Vermögensgegenstand des Anlagevermögens handelt und die Anschaffungskosten unter 800,00 EUR netto liegen. Dies hätte zur Folge, dass man die 700,00 EUR netto komplett als Aufwand bzw. Betriebsausgabe behandeln könnte. Demzufolge würde auch der Gewinn niedriger sein als wenn man das Laptop aktiviert hätte.


=> Um die Frage nochmal konkreter zu beantworten; es handelt sich bei den Bewertungswahlrechten einerseits um Erleichterungen, aber auch um strategische Möglichkeiten um einen bestimmten Zweck zu erreichen.

Meine Erklärung ist sehr vereinfacht und normalerweise müsstest du dieses "Basiswissen" in deiner Weiterbildung lernen.

Bei Nachfragen bitte gerne nochmal antworten.

Viele Grüße
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