Anzahlung für Aufwand bzw. Kosten

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Anzahlung für Aufwand bzw. Kosten
Hallo zusammen,

ich stehen ein bisschen am Schlauch  :denk: Wir sind eine Kapitalgesellschaft, Sollversteuerung versteht sich. :D Kontorahmen SKR04.

Folgender Fall.
Geschäftsführer kauft Verpackungsmaterial in Höhe brutto 1.190,00€ ein. Rechnungsdatum 18.12.2021, bezahlt wird das Ganze am 23.12.2021.
Die Leistung bzw. Lieferung erfolgt in KW 05/2022, was auch so in der Rechnung steht.

So und nun bin ich am JA und weiß nicht so recht, auf welches Konto das gehört.
Da der Aufwand definitiv im Folgejahr entsteht, hat es in der GuV 2021 nichts verloren.
ARAP kann es auch nicht sein.
Und ,,Anzahlungen " doch auch nicht, dass wird doch in der Bilanz unter ,,Vorräte" ausgewiesen.

Hat jemand eine Idee, auf welches Konto diese 1.190,00€ hingehören?`

Vielen Dank vorab

Liebe Grüße
Zitat
Fileski schreibt:
ARAP kann es auch nicht sein.

Warum? "Eine Ausgabe vor dem Bilanzstichtag, die den Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellt". Ist das nicht der Fall?
Zitat
Rechnungsdatum 18.12.2021, bezahlt wird das Ganze am 23.12.2021.

d.h. die rechnung liegt vor und die zahlung ist erfolgt.

Zitat
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

also aufwand mit VSt in 2021.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
Fileski schreibt:
ARAP kann es auch nicht sein.
Warum? "Eine Ausgabe vor dem Bilanzstichtag, die den Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellt". Ist das nicht der Fall?

Hallo zusammen,

wie es der Zufall will, ist dieser Vorgang auch der WP aufgefallen. Ich habe es dann tatsächlich auf ARAP gebucht, Kto. 1900.
Die WP jedoch ist der Ansicht (und hat natürlich Recht), dass Lieferungen kein ARAP sein können und somit dieser Vorgang unter Anzahlungen Vorräte, Kto. 1180, gehört

Wieder was gelernt :D
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