Aufforderung gegen GoB zu verstoßen

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Aufforderung gegen GoB zu verstoßen
Hallo,

ich komme eigentlich nicht aus der Buchhaltung, soll aber bei meinem neuen Job auch Aufgaben der Buchhaltung übernehmen. Ich wurde nun aufgefordert Rechnungen des Juni in den Juli zu buchen. Soweit ich mitbekommen habe geht es darum den Gläubigern zum Halbjahr eine "schönere" GuV zu zeigen (weniger Aufwand).

Aufgrund von Personalengpässen können Rechnungen bereits nicht mehr zeitnah bearbeitet werden und stauen sich an.

Wie müsste man in der Situation eigentlich verfahren? (für alle noch nicht gebuchten Rechnungen Rückstellungen bilden?)

Welches rechtliches Risiko gehe ich ein, wenn ich Rechnungen in die falsche Periode buche? Wer haftet im Falle einer Insolvenz (GmbH; ich habe Vorgesetzte die mich explizit dazu aufgefordert haben so zu buchen [ohne mir mitzuteilen dass dies eigentlich nicht korrekt ist])-

Es handelt sich eventuell nur um einen kleinen Umfang (1-2% des Gesamtaufwandes). Aktuell habe ich noch keinen Überblick darüber.

Ich überlege meine Vorgesetzten anzusprechen und mich gegebenenfalls zu weigern die entsprechenden Rechnungen falsch zu buchen.
Hallo, asdf123

[CODE]Welches rechtliches Risiko gehe ich ein, wenn ich Rechnungen in die falsche Periode buche?[/CODE]

diese Frage solltest du in einem Rechtsforum stellen.

Ansonsten - nur am Rande in Stichworten: wovon deine Entscheidung abhängen konnte:

1. Liquiditätssituation des Unternehmens. Wie abhängig ist man von den Gläubigern?  Kann sein, dass ohne zusätzlichen Geldzufluss das Unternehmen nicht mehr existieren würde. Du musst aber die Liquiditätslage des Unternehmens kennen.
2. Deine persöhnliche Situation. Willst du dort  weiter arbeiten?  Siehst du dort Perspektive für dich.
3. Es muss dir auch klar sein, dass die Buchungen in jedem Fall gemacht werden. Ist egal, ob du die machen wirst oder  nicht.
4. Es muss dir auch klar sein, dass in Zukunft  auch so weitert verfahren wird.
5. Falls du die Buchungen  doch machen würdest, aber dabei ruhig schlafen wolltest, kannst du der Geschäftsführung vorschlagen die Buchungen nicht unter dem eigenen Kürzel zu machen.
Hallo.
Hierdurch wird mMn bereits Bilanzfälschung betrieben und Betrug am Gläubiger zur Finanzlage des Unternehmens begangen.

Weiterhin würde es im Falle einer Insolvenz sofort die Verschleppung nach sich ziehen. Dieses könnte sogar bereits der Fall sein, da bereits bei der Vermutung der drohenden Insolvenz entsprechend gehandelt werden müsste.

Natürlich könnte Dir auch die Hilfe hierzu unterstellt werden oder aber plötzlich alles zugeschoben werden ... also Vorsicht.

Jedoch:
Weigert sich ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen durchzuführen, die eindeutig unzulässig oder strafbar sind, hat dieser hieraus (normalerweise da Beweispflichtig) keine Konsequenzen zu erleiden. Aber wer möchte schon gerne in einem solchen Unternehmen arbeiten.

Das wäre meine Einschätzung dazu.

Vielleicht wäre ein gemeinsames Gespräch mit dem Betriebsrat und Geschäftsleitung ratsam um den Sachverhalt klarzustellen.

Fakt: Ich würde zu jedem Buchungssatz im Text oder Notizen dazuschreiben, das diese Buchung auf Veranlassung von "Herrn/Frau xxz vom ... wegen ..." angewiesen wurde. Dann ist es zumindestens notiert.

Hinweus: Man könnte auch in den Stapel buchen und hieraus die GuV ziehen und danach den Stapel korrigieren.

Aber für mich bleibt es dennoch dann wie Eingangs erwähnt Bilanzbetrug zur vorsätzlichen falschen Vermögensverbesserung.
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