Beleg bei Barspenden?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Beleg bei Barspenden?, ist ein Beleg nötig?
Hallo,

bei einer gemeinnützigen gUG (haftungsbeschränkt) gehen gelegentlich Barspenden ein.

Muss bei jeder Barspende ein Eigenbeleg erstellt werden oder reicht der Eintrag im Kassenbuch und in der Buchführung?

danke und LG
Keine Buchung ohne Beleg.

Werden die Barspenden nicht dem Spender quittiert?
Und kriegt der Spender keine Spendenbescheinigung für seine
Einkommensteuererklärung?
Hallo graf,

danke.

Es kommt vor, dass Spender keine Quittung wünschen und auch kein Interesse an einer Spendenbescheinigung haben.

Muss zwingend ein Eigenbeleg erstellt werden? Oder reicht der Eintrag im Kassenbuch aus?
Weil zusätzliche Informationen würde der Eigenbeleg auch nicht enthalten.

danke und LG
SPENDENBESCHEINIGUNG IM VEREIN
Spendenrecht & Spendenbescheinigungen


Spendenbescheinigung für anonyme Spender

Hallo

Grundsätzliches:
In vielen gemeinnützigen Organisationen gehen auch Barspenden ein und der Geber" besteht nicht auf eine Quittung.
Es stellt sich dann die Frage, "WIE" mit dieser bareinnahmen in der Organisation umgegangen wird. Anonyme Spenden an gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich kein Problem. Vereine sind auch nach dem Geldwäschegesetz nicht verpflichtet, Spender zu identifizieren.

Spenden müssen nicht zwangsläufig nur Geldzuwendungen sein. Auch Sachleistungen können gespendet werden. Als steuerlicher Nachweis der Spende dient die Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung, Spendenquittung). Verlangt der Spender keine Bescheinigung oder ist dieser Unbekannt, muss für interne Zwecke dennoch eine fiktive Spendenbescheinigung ausgestellt werden, die dann als Grundlage der Buchung dient.

Beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen (auch für interne Zwecke) müssen sich gemeinnützige Organisationen [COLOR=#FF0033]streng an die von der Finanzverwaltung [/COLOR]vorgegebenen Mustervorlagen halten. Deren Wortlaut oder Umfang darf definitiv nicht verändert werden. Für Kleinspenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis zur steuerlichen Richtigkeit. gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, jede Zuwendung zu dokumentieren und die Nachweise mindestens zehn Jahre aufzubewahren.


WICHTIG:
Werden Spendenbescheinigungen nicht oder fehlerhaft ausgestellt, haftet die gORG für die entgangenen Steuern pauschal mit 30 Prozent der Spendenbeträge, zuzügliche einer eventuellen Gewerbesteuer.


Gruß
Patrick Jane
PJ
Hallo und danke,

sorry, die Antwort war bei mir leider völlig untergegangen.

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Verlangt der Spender  keine  Bescheinigung oder ist dieser Unbekannt, muss für interne Zwecke dennoch eine fiktive Spendenbescheinigung ausgestellt werden, die dann als Grundlage der Buchung dient.

Wenn ich für jede Buchung eines Spendeneingangs eine Spendenbescheinigung als Beleg brauche, dann wäre das mit einer Sammel-Spendenbescheinigung für das ganze Jahr problematisch. Dann könnten Spenden erst Anfang des Folgejahres gebucht werden. Und wenn die Spendenbescheinigungen dann aus der Buchführung erstellt werden, dann wird es nochmal problematisch.

Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, eine fiktive Spendenbescheinigung ausstellen zu müssen, wenn KEINE Spendenbescheinigung gewünscht ist?

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ein Kontoauszug (Bank, PayPal etc,) als Beleg für Spendeneingänge ausreicht.
Ob bei Barspenden das eigene Kassenbuch als Beleg ausreicht, ist fraglich. Ich würde davon ausgehen, dass es ausreicht.

Sinnvoller wäre es sicherlich in den meisten Fällen, einen Eigenbeleg zu machen, damit man den Überblick behält und die Zahlungen zuordnen kann.

Beispiel: Jemand hält einen Vortrag über die Arbeit der eignen gemeinnützigen Organisation und sammelt dabei Spenden. Es wird ein Korb rumgehen lassen. Hinterher stecken dem Redner 10 Leute noch Geldscheine zu. 3 davon wollen eine Spendenbescheinigung. Und gleichzeitig wird noch die Spendenbüchse geleert, die schon länger am Veranstaltungsort steht.
Eigenbelege wären sinnvoll, um das zeitnah zu erfassen und dann später zu buchen.

danke und LG!
Hallo,

ich denke, Patrick Jane hat sich klar ausgedrückt, so dass man das nicht missverstehen kann.
Daher erübrigt sich die Fragestellung.

Ich sehe dass so, die amtliche Spendenbescheinigung intern (der nicht rausgeht an den Spender) dient als Beleg  für die Buchung d.h sie ersetzt den "Eigenbeleg"
Warum dann einen "Eigenbeleg" noch erstellen, wenn es dafür bereits amtliche Vorlagen gibt ?
Ausfüllen muss man die ja sowieso.
danke, hier vermischen sich grade zwei Themen:

1.) Braucht man Eigenbeleg bei Barspende ohne Wunsch nach Spendenbescheinigung?
- hier hat man Kassenbuch (mit wenig "Beweiskraft") als Beleg. Ein zusätzlicher Eigenbeleg wäre also sinnvoll. Ich gehe davon aus, dass man den Eigenbeleg formfrei machen kann, sodass er eben notwendige und sinnvolle Informationen enthält. Dafür ist das amtliche Muster der Zuwendungsbescheinigung nicht unbedingt geeignet.

2.) Braucht man für JEDE Spende eine (fiktive) Spendenbescheinigung als Beleg für die Buchhaltung?
- hier hat man Kontoauszüge als Beleg. Die müssten doch ausreichen.
Wenn man für jeden Spendeneingang eine fiktive Spendenbescheinigung als Beleg erstellen muss, dann sehe ich als großes Problem, dass je Spender und Jahr etliche fiktive Spendenbescheinigungen erstellt werden müssten und dann im Folgejahr noch die "richtige Spendenbescheinigung"
Hallo Fragensteller777,

zu 1)
Ich würde hier ganz klar trotzdem eine Spendenbescheinigung nach amtlichen Vordruck bevorzugen und keinen "Eigenbeleg" erstellen.
Einfach auch deshalb, weil man da auf der sicheren Seite ist.
Gibt man den Begriff Spendenbescheinigung in die Datenbank von H. ein, kommen da zig Urteile. Ich würde da nichts riskieren.
Amtlicher Vordruck enthält immer die gesetzlichen Bestandteile. Deshalb würde ich diese immer vorziehen.
Ein Eigenbeleg erstellen...kenne ich eigentlich nur, wenn man selber Unternehmer ist. Das macht man eher bei Privatentnahmen oder Einlagen ins Kassenbuch.
Ich gehe aber davon aus, dass du nicht Gesellschafter oder Teilhaber bist der gemeinnützigen gUG.


zu 2) würde ich auch mit ja beantworten. Nur die Kontoauszüge sind nicht ausreichend, weil man für andere Abbuchungen ja auch einen Beleg braucht.
Das wäre sonst nicht logisch. In den Steuerkanzleien ist es so, dass es eine Rechnung gibt, die dann gespeichert wird und die monatlichen Abbuchungen
bucht man dann ohne diesen Beleg.
Ich sehe da kein Problem eine fiktive Spendenbescheinigung auszufüllen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Zu hohe Arbeitsbelastung, zu wenig Gehalt, ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln. Das ist Ergebnis einer Studie der digitalen Recruiting-Plattform......

Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner zufolge ist das Gesetz ......

Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals mit den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Finanzverwaltung befasst. Demnach können Steuerpflichtige vom......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Junior Accounting Specialist (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Referent (m/w/d) Konzernrechnungswesen Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilunge......

Mitarbeiter (w/m/d) Finanz- und Rechnungswesen Ihre Aufgaben: Prüfung und Erfassung von Lieferantenrechnungen, Durchführung der wöchentlichen Zahlläufe und Kontenabstimmung, Anlagenbuchhaltung, Mitarbeit an Monats- und Jahresabschlüssen (nach ......

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern......

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d) ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Steuerreferent:in mit Schwerpunkt Gemeinnützigkeitsrecht (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für den Bereich Buchhaltung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team stärkt und maßgeblich zur Sicherstellung einer präzisen Buchführung und erfolgreichen finanziellen Verwaltung beiträgt. Sie sind nicht nur zuverlässig und verantwortungsbewusst, sondern a... Mehr Infos >>

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dy­na­misch wach­sen­des, in­ha­ber­geführtes Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit Schwer­punkt im Au­to­motive-­Bereich und Teil einer er­folg­rei­chen mittel­ständi­schen Un­ter­neh­mens­gruppe. Wir sind als mittel­ständi­sches Un­ter­neh­men seit 2001 ak­tiv und be­schäftigen der­zei... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>