Berechnung mit oder ohne Umsatzsteuer - Rechnungslegung

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[ geschlossen ] Berechnung mit oder ohne Umsatzsteuer - Rechnungslegung
Hallo,

benötige Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben eine Rechnung erhalten -  Eingangsrechnung:

Schulungsleistungen netto  5.900,--
zzgl. 19% Ust.                   1.121,--
Endbetrag                          7.021,--

Unsere Aufwendungen (7.021,--)  sollen einem Kunden in Rechnung gestellt werden, da dieser dafür aufzukommen hat.

Wie stell ich jetzt die Rechnung? Ist mein Ausgangswert brutto oder netto zu sehen?

Also Ausgangsrechnung:
      netto                  7.021,--
      zzgl.        Ust.    1.333,--
     Endbetrag            8.354,--

oder reiche ich die Rechnung netto durch?

Bin völlig verzweifelt, da mein Chef meint, ich würde die Grundprinzipien des Umsatzsteuerrechts nicht verstehen.

Bin für eure Meinung dankbar.

LG
Simone
Hallo Kimstern,

kurze Frage vorab, der Kunde ist im Inland?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

ja der Kunde ist im Inland.

Gruß
Ich versuchs mal anschaulich darzustellen,

Rechungseingang und Bezahlung............7.021 Euro
Erstattung vom FA der Vst. ....................1.121 Euro
----------------------------------------------------------------------------
Aufwand für den Betrieb ..........................5.900 Euro


Weiterberechnung an den Kunden (ohne Aufschlag)
Aufwand für den Betrieb...........................5.900 Euro
Ust. fürs FA............................................1.121 Euro
------------------------------------------------------------------------------
Zahlbetrag für den Kunden........................7.021 Euro


Weiterberechnung mit Aufschlag 10 %
Aufwand für den Betrieb...........................5.900 Euro
Aufschlag 10%..........................................590 Euro
-------------------------------------------------------------------------------
Nettobetrag.............................................6.490 Euro
Ust. fürs FA 19%.....................................1.233 Euro (gerundet)
------------------------------------------------------------------------------
Zahlbetrag für den Kunden........................7.723 Euro


Kontrolle
Zahlbetrag Kunde...............................7.723 Euro
davon 19% fürs FA ...........................-1.233 Euro (7723/119x19)
--------------------------------------------------------------------------
Erlös Betrieb netto.............................6.490 Euro
Aufwand für den Betrieb.....................-5.900 Euro
---------------------------------------------------------------------------
Gewinn................................................590 Euro

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

o.k.  Ich dachte, ich nehme den Bruttobetrag als Ausgangswert zzgl. 19%. und das darf man nicht.
Scheinbar verstehe ich die Grundprinzipien wirklich nicht. Oje...
Danke.
Gruß
Simone
Wenn du den Bruttobetrag genommen hättest wäre folgendes passiert

Bruttowert Rechnung.........7.021
zzgl. 19 % .......................1.334 (gerundet)
------------------------------------------------
Zahlbetrag Kunde..............8.355


Zahlungseingang ..............8.355
abzgl. Ust. FA..................1.334
-----------------------------------------------
Erlös netto.......................7.021
Aufwand.........................-5.900
------------------------------------------------
Gewinn............................1.121

dies entspräche nun einem Gewinnaufschlag von 19% (5.900 + 19% = 7.021). Was wiederum nicht in Ordnung wäre, wenn die Rechnung 1:1 weiterberechnet werden soll.

jetzt hast du eine Menge hilfen, rechne mal selber und du wirst schnell dahinterkommen, ansonsten .....immer nachfragen. :wink:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo allerseits,


Zitat
o.k. Ich dachte, ich nehme den Bruttobetrag als Ausgangswert zzgl. 19%. und das darf man nicht.

Letztendlich ist die Frage, was Dein Chef und Du wollen.

Ist es guter Kunde, so dass Ihr die Leistung ohne Gewinn weitergebt.  ---> Dann die Eingangsrechnung abtippen und rausschicken. Aufwand und Ertrag heben sich gegeneinander auf. Vorsteuer und Umsatzsteuer auch.

Oder wollt Ihr mit der Sache Gewinn machen? ---> Dann Preis festlegen und ganz normal 'ne Rechnung schreiben.

Gruß
Gustav
Hallo,

Vermutlich war kein Gewinn angestrebt, mein Chef hatte nichts gesagt.  Aber jetzt ist es sowieso zu spät, denn ich habe diesen Bock aufgrund einer Denkblockade geschossen und muss jetzt meinen Arbeitsplatz räumen, aber wir haben seit einiger Zeit sowieso keine Aufträge mehr.

Wenigstens euch noch einen schönen Tag, ich wende mich mal wieder meinen Bewerbungsschreiben zu.

Viele Grüße
S.
Oh das sind ja keine guten Nachrichten, aber ich wünsche dir viel Glück bei der Bewerbungssuche und schau hier einfach öfter mal vorbei, dann biste fit und kannst bei deiner nächsten Arbeitsstelle mal zeigen wo die §en hängen  :shock:   :lol:

Zu deiner alten Firma: Wenn dein Chef alle Rechnungen 1:1 weitergibt, wundert es mich nicht, das die Firma pleite ist....

LG und viel Erfolg bei der Suche


Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Kimstern,

das ist wohl das traurigste was ich bisher im Forum wahrgenommen habe,

ich schließ mich meinen Vorrednern natürlich an und wünsch Dir viel Erfolg bei deiner Suche. Ich denke das ganze Forum drückt Dir nun die Daumen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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