fertige und unfertige Erzeugnisse in Bilanz buchen; HK woher??

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fertige und unfertige Erzeugnisse in Bilanz buchen; HK woher??
Hallo liebe Community,

ich bin noch ein Neuling auf dem Gebiet und habe eine wirklich dringende und für mich komplexe Frage.

Es geht um folgendes Problem...
Ich fange gerade neu in der Finanzbuchhaltung an und bin mit der Aufgabe betreut, dass ich die Einbuchung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse übernehme bzw. auch kontrollieren soll, was der betreuende StB hierfür in der Bilanz (2019) angesetzt hat, damit die Bilanz dieses Mal besser aussieht.

Der eingebuchte Wert der HK scheint uns als zu niedrig, weil als HK lediglich direkte Kosten, wie Fracht, Zoll, Einkaufspreis etc. einbezogen wurden. Ich habe heute mal angerufen und nachgefragt, aber lt. dem StB ist es nicht möglich, die HK z. B. durch Fertigungsgemeinkosten oder auch anteilige Lohnkosten. Kosten der allg Verwaltung oä. zu erhöhen. Ist das korrekt? Hierdurch fehlt in der Bilanz einfach der Wert der Produkte als Gegenwert zu den Kosten hierfür.

Wo ist hier mein Denkfehler?!Es geht um die Handelsbilanz.

Ich hoffe, dass jmd helfen kann und wünsche einen sonnigen Wochenstart

Balisabie
Zitat
BaliSaBie schreibt:
Hierdurch fehlt in der Bilanz einfach der Wert der Produkte als Gegenwert zu den Kosten hierfür.

Die Bewertung erfolgt in der Kostenrechnung. Man bewertet die Erzeugnisse zu den HK und erhöht den Bestand in der Bilanz durch die Buchung gegen "Bestandsveränderungen".
Hallo BaliSaBie,

für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip.
Daher sind die Herstellkosten so niedrig ausgewiesen worden in der Bilanz 2019.

Hab ein meinem Buch von edumedia Xpert Business Bilanzierung nachgeschlagen. S. 45

" Die materielle Bilanzkontinuität entspricht dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB),
wonach die in den vorausgegangenen Jahresabschluessen angewendeten Bewertungsmethoden für die einzelnen Positionen
des Jahresabschlusses beizubehalten sind."  :read:
Mit dem BilMoG sind die Grundsätze odrnungsgemäßer Bilanzierung um das Gebot der Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 HGB)
ergänzt worden.Dieses besagt, dass im Sinne einer transparenten Rechnungslegung auch bei der Ausübung von Ansatzwahlrechten stetig zu
verfahren ist......

Im Klartext:

Wurden im Jahr 2019 die HK mit dem niedersten Wert angesetzt, darf man in den folgenden Jahren wegen dem Grundsatz der Bilanzkontinuität
nicht einfach die HK erhöhen.
So sehe ich das jedenfalls nach meinem Verständnis.

Das hätte dir der Stb. aber erklären müssen, bzw. du hättest eine Erklärung verlangen können.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
Wurden im Jahr 2019 die HK mit dem niedersten Wert angesetzt, darf man in den folgenden Jahren wegen dem Grundsatz der Bilanzkontinuität
nicht einfach die HK erhöhen.

Das ist doch nicht dein Ernst.

Du denkst wirklich, dass der Stetigkeitsgrundsatz bedeutet: Man hat sich  ein  Mal für eine Bewertung  entschieden  und darf in Zukunft nicht mehr davon abweichen, egal was passiert, in welcher Lage das Unternehmen sich befindet?  

Eine Änderung einer Bewertungsmethode ist nicht gleich eine Änderung der Bewertung. Im Falle von TC geht es um eine Änderung der Bewertung, die jederzeit  möglich ist.
Bearbeitet: Macaslaut - 01.06.2021 13:08:17
Hallo,

ich schlage vor BaliSaBi, soll nochmals ihren betreuenden Steuerberater kontaktieren und sich das erklären lassen.

Wenn der Steuerberater das nicht für möglich gehalten hat, muss er ja eine Erklärung liefern.

Er wird dann ja auch die Bilanz erstellen, das wird er/ sie ja wohl kaum als Finanzbuchhalter/in machen dürfen/können.

Ich habe einen Kurs in Kosten-und Leistungsrechnung gemacht und einen in der Bilanzierung und bilde mich laufend bei
bibukurse weiter.

Meiner Meinung nach sind hier schon beide Themen angesprochen.
Die Daten aus der Kosten-und Leistungsrechnung fließen in die Bewertung , in den Bilanzansatz hinein.

Für mich scheint die Auskunft des Stb. logisch.
Es wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip in 2019 bewertet die wegen der Bilanzkontinuität beibehalten wird.

an macaslaut:

Bist du Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt oder Steuerberater ???
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