ich bin noch ein Neuling auf dem Gebiet und habe eine wirklich dringende und für mich komplexe Frage.
Es geht um folgendes Problem...
Ich fange gerade neu in der Finanzbuchhaltung an und bin mit der Aufgabe betreut, dass ich die Einbuchung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse übernehme bzw. auch kontrollieren soll, was der betreuende StB hierfür in der Bilanz (2019) angesetzt hat, damit die Bilanz dieses Mal besser aussieht.
Der eingebuchte Wert der HK scheint uns als zu niedrig, weil als HK lediglich direkte Kosten, wie Fracht, Zoll, Einkaufspreis etc. einbezogen wurden. Ich habe heute mal angerufen und nachgefragt, aber lt. dem StB ist es nicht möglich, die HK z. B. durch Fertigungsgemeinkosten oder auch anteilige Lohnkosten. Kosten der allg Verwaltung oä. zu erhöhen. Ist das korrekt? Hierdurch fehlt in der Bilanz einfach der Wert der Produkte als Gegenwert zu den Kosten hierfür.
Wo ist hier mein Denkfehler?!Es geht um die Handelsbilanz.
Ich hoffe, dass jmd helfen kann und wünsche einen sonnigen Wochenstart
Balisabie