Kasse und ohne Kasse parallel erlaubt?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
Kasse und ohne Kasse parallel erlaubt?
Guten Abend,

ich habe eine kleine Firma (EÜR) wo auch kleine Handwerksprodukte verkauft werden, hin und wieder per Barzahlung.

Das würde/will ich über die Kasse laufen lassen.
Wenn ich nun noch Barzahlungen habe z.B. Tanken oder Wandfarbe vom Baumarkt für das Büro. Das zahle ich nun Bar aus meinem privaten Geldbeutel und würde "Betriebsausgaben an Privateinlagen" buchen.

Darf ich das Parallel so machen oder muss ich alles über die Kasse laufen lassen?

Wenn ich das so machen darf, ist "Betriebsausgaben an Privateinlagen" oder das "Verrechnungskonto 1370" richtiger/sinnvoller?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Gruß
Mathias
Hallo, Mathias

es besteht vom Gesetzgeber die Pflicht, in der Kasse alle Barbewegungen zu erfassen. Des beinhaltet auch die Privateinlagen und Privatentnahmen.Deshalb, wenn es nicht genug Geld in Kasse ist, leg vorher das Geld in die Kasse rein bzw. mach die Buchung  Kasse an Privateinlage.
Bearbeitet: Macaslaut - 09.04.2020 08:19:29
Genau so würde ich es nicht machen. Schaffe dir keine fiktiven Geschäftsvorfälle in Kassen.
nein - das würde gerade, wie @Macaslaut richtig sagt, einen Prüfer aufwecken. Wenn eine Kasse geführt wird (in Form der "offfenen Ladenkasse", die ja weiterhin erlaubt ist, sind in dieser alle Barvorgänge aufzuzeichnen, auch Einlagen und Entnahmen und etwas anderes ist die Zahlung von Porto etc. aus der "Hosentasche" nicht.
Hallo Zusammen,

vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Fazit aus dem ganzen: Ich habe mich für die offene Ladenkasse entschieden also müssen ALLE Bewegungen über die Kasse laufen.

Entsprechend fülle ich die Kasse vorab mit genügend Bargeld, woraus ich dann die Barzahlungen wirklich tätigen kann.
Oder wenn nicht genügend Bares in der Kasse ist
Buche ich Kasse an Privateinlage und Sachkonto an Kasse

Gruß
Mathias
Oben wurde schon richtig bemerkt, dass im Kassenbuch alle Kassenbewegungen aufzuzeichnen sind.

Eine Auslage aus Deinem privaten Geld ist gerade keine Kassenbewegung. Dem Grundsatz der Wahrheit der Buchführung zu entsprechen, heißt genau das tun, was Dir vorschwebte: Du buchst "Kosten" an "Privateinlage". Alternativ legst Du Dir ein Verrechungskonto für Erstattung an und buchst von zu Zeit "Verrechungskonto" an "Bank" und Du bist der Zahlungsempfänger.

Vermutlich fliegt Dein Betrieb unter dem Radar der Betriebsprüfungen. Aber warum sollte man im Kleinen Unwahrheiten einbauen? Wird der Betrieb größer, musst man es sich ohnehin abgewöhnen.
@ck030
Es gibt auch Kassenprüfungen - sogar unangemeldet! Und da Kasse bewusst gewählt wird, ist der Vorschlag, jetzt über Verrechnungskonto zu buchen, kontraproduktiv. Und ob eine Betriebsprüfung ansteht oder nicht - auch die einzelnen Finanzämter sind durchaus in der Lage, solche Sachverhalte zu erkennen.
@sogehts

Ich bin strickt dagegen, Kassenbewegungen aufzuzeichnen, die es so nie gegeben hat.

"Privateinlage" passt am besten bei seltenen Auslagen.

Bei vielen Auslagen bevorzuge ich ein Verrechnungskonto, das ich monatlich ausgleichen lasse. Kennt man von Kreditkarten.
Ich wiederhole mich ungern: wenn ich mich für Kassenführung entscheide (und hier ist es ein Muss, da Bareinnahmen vorliegen), kann ich nicht "Ene, mene. muh ,," spielen und mal die Kasse buchen und mal nicht.
Vor allem: es kommt zwar selten vor, aber inzwischen müssen Privateinlagen und -entnahmen im Formular EÜR eingetragen werden. Das ist zwar bei den meisten "kleinen Krautern" ohne Folgen, aber sobald ich Kredite in Anspruch nehmen muss wie jetzt bei Corona können mir Privatentnahmen und - einlagen auf die "Füße" fallen. Dann fragt das FA, warum zwar Einlagen vorliegen wegen Betriebsausgaben, aber keiner lei Entnahmen bei den Bareinnahmen. Und das ist ein prima Aufhänger für eine Schätzung.
Zitat
sogehts schreibt:
Dann fragt das FA, warum zwar Einlagen vorliegen wegen Betriebsausgaben, aber keiner lei Entnahmen bei den Bareinnahmen. Und das ist ein prima Aufhänger für eine Schätzung.

Dann zweifelt das FA am Gesetzgeber:
"Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen."

Viele kleine Einlagen und mehrere monatliche Entnahmen (Unternehmergehalt). Das ist ein völlig normales Geschäftsleben.

Die Grundbücher der Unternehmen/ Unternehmer sind für Steuerkanzleien und jeden anderen bindend! Daran wird nicht manipuliert! Falls ich entdecke, dass etwas aus der Kasse bezahlt wurde (nicht hier bei Mathias) und nicht eingetragen ist, kann ich den Unternehmer auf den Sachverhalt hinweisen. Aber das hat er durch die Kassenzählung ja vorher bemerkt, weil sein fortlaufender Bestand nicht mit dem realen Kassenbestand übereinstimmt.

Oder würdest Du in die Bank auch zusätzliche Buchungssätze schreiben, weil es schöner ist, wenn alle Geschäftsvorgänge über Bank und Kasse abgebildet sind? Bloß nicht!
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


"Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei "Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei Immer mehr Jobsuchende geraten in einen erschöpfenden Kreislauf aus endlosem Scrollen, Bewerben und wiederkehrender Enttäuschung. Ein neues Schlagwort bringt dieses Phänomen auf den Punkt: "Doomjobbing".......

Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens ......

BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann Mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. VI R 20/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine von einem Steuerberater im falschen Dateiformat übermittelte Klageschrift formwirksam erhoben ist, wenn ......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet Haushalt, Controlling und Berichtswesen Beim Kreis Dithmarschen ist im Fachdienst Finanzen und Controlling zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet Haushalt, Controlling und Berichtswesen z......

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

Finanzkraft (m/w/d) Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseit......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) In der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist ab sofort, voraussichtlich befristet für die Dauer von 2 Jahren, eine Stelle als Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) zu besetzen. Entdecke, was ......

Commercial Controller / FP&A Analyst (m/w/d) Elevate Outdoor Collective vereint zwölf bekannte Outdoor- und Wintersportmarken mit den Schwerpunkten Skifahren, Snowboarden und Outdoor. Jede Marke steht für sich und treibt unabhängige Innovationen......

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gest......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalterin oder Finanzbuchhalter (m/w/d) Schwerpunkt Steuern
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Der VCI ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezialisierten Mittelständler. Mit 230 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2025 und rund 545.000 Beschäftigt... Mehr Infos >>

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Accountant / Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>