Kasse und ohne Kasse parallel erlaubt?

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Kasse und ohne Kasse parallel erlaubt?
Guten Abend,

ich habe eine kleine Firma (EÜR) wo auch kleine Handwerksprodukte verkauft werden, hin und wieder per Barzahlung.

Das würde/will ich über die Kasse laufen lassen.
Wenn ich nun noch Barzahlungen habe z.B. Tanken oder Wandfarbe vom Baumarkt für das Büro. Das zahle ich nun Bar aus meinem privaten Geldbeutel und würde "Betriebsausgaben an Privateinlagen" buchen.

Darf ich das Parallel so machen oder muss ich alles über die Kasse laufen lassen?

Wenn ich das so machen darf, ist "Betriebsausgaben an Privateinlagen" oder das "Verrechnungskonto 1370" richtiger/sinnvoller?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Gruß
Mathias
Hallo, Mathias

es besteht vom Gesetzgeber die Pflicht, in der Kasse alle Barbewegungen zu erfassen. Des beinhaltet auch die Privateinlagen und Privatentnahmen.Deshalb, wenn es nicht genug Geld in Kasse ist, leg vorher das Geld in die Kasse rein bzw. mach die Buchung  Kasse an Privateinlage.
Bearbeitet: Macaslaut - 09.04.2020 08:19:29
Genau so würde ich es nicht machen. Schaffe dir keine fiktiven Geschäftsvorfälle in Kassen.
nein - das würde gerade, wie @Macaslaut richtig sagt, einen Prüfer aufwecken. Wenn eine Kasse geführt wird (in Form der "offfenen Ladenkasse", die ja weiterhin erlaubt ist, sind in dieser alle Barvorgänge aufzuzeichnen, auch Einlagen und Entnahmen und etwas anderes ist die Zahlung von Porto etc. aus der "Hosentasche" nicht.
Hallo Zusammen,

vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Fazit aus dem ganzen: Ich habe mich für die offene Ladenkasse entschieden also müssen ALLE Bewegungen über die Kasse laufen.

Entsprechend fülle ich die Kasse vorab mit genügend Bargeld, woraus ich dann die Barzahlungen wirklich tätigen kann.
Oder wenn nicht genügend Bares in der Kasse ist
Buche ich Kasse an Privateinlage und Sachkonto an Kasse

Gruß
Mathias
Oben wurde schon richtig bemerkt, dass im Kassenbuch alle Kassenbewegungen aufzuzeichnen sind.

Eine Auslage aus Deinem privaten Geld ist gerade keine Kassenbewegung. Dem Grundsatz der Wahrheit der Buchführung zu entsprechen, heißt genau das tun, was Dir vorschwebte: Du buchst "Kosten" an "Privateinlage". Alternativ legst Du Dir ein Verrechungskonto für Erstattung an und buchst von zu Zeit "Verrechungskonto" an "Bank" und Du bist der Zahlungsempfänger.

Vermutlich fliegt Dein Betrieb unter dem Radar der Betriebsprüfungen. Aber warum sollte man im Kleinen Unwahrheiten einbauen? Wird der Betrieb größer, musst man es sich ohnehin abgewöhnen.
@ck030
Es gibt auch Kassenprüfungen - sogar unangemeldet! Und da Kasse bewusst gewählt wird, ist der Vorschlag, jetzt über Verrechnungskonto zu buchen, kontraproduktiv. Und ob eine Betriebsprüfung ansteht oder nicht - auch die einzelnen Finanzämter sind durchaus in der Lage, solche Sachverhalte zu erkennen.
@sogehts

Ich bin strickt dagegen, Kassenbewegungen aufzuzeichnen, die es so nie gegeben hat.

"Privateinlage" passt am besten bei seltenen Auslagen.

Bei vielen Auslagen bevorzuge ich ein Verrechnungskonto, das ich monatlich ausgleichen lasse. Kennt man von Kreditkarten.
Ich wiederhole mich ungern: wenn ich mich für Kassenführung entscheide (und hier ist es ein Muss, da Bareinnahmen vorliegen), kann ich nicht "Ene, mene. muh ,," spielen und mal die Kasse buchen und mal nicht.
Vor allem: es kommt zwar selten vor, aber inzwischen müssen Privateinlagen und -entnahmen im Formular EÜR eingetragen werden. Das ist zwar bei den meisten "kleinen Krautern" ohne Folgen, aber sobald ich Kredite in Anspruch nehmen muss wie jetzt bei Corona können mir Privatentnahmen und - einlagen auf die "Füße" fallen. Dann fragt das FA, warum zwar Einlagen vorliegen wegen Betriebsausgaben, aber keiner lei Entnahmen bei den Bareinnahmen. Und das ist ein prima Aufhänger für eine Schätzung.
Zitat
sogehts schreibt:
Dann fragt das FA, warum zwar Einlagen vorliegen wegen Betriebsausgaben, aber keiner lei Entnahmen bei den Bareinnahmen. Und das ist ein prima Aufhänger für eine Schätzung.

Dann zweifelt das FA am Gesetzgeber:
"Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen."

Viele kleine Einlagen und mehrere monatliche Entnahmen (Unternehmergehalt). Das ist ein völlig normales Geschäftsleben.

Die Grundbücher der Unternehmen/ Unternehmer sind für Steuerkanzleien und jeden anderen bindend! Daran wird nicht manipuliert! Falls ich entdecke, dass etwas aus der Kasse bezahlt wurde (nicht hier bei Mathias) und nicht eingetragen ist, kann ich den Unternehmer auf den Sachverhalt hinweisen. Aber das hat er durch die Kassenzählung ja vorher bemerkt, weil sein fortlaufender Bestand nicht mit dem realen Kassenbestand übereinstimmt.

Oder würdest Du in die Bank auch zusätzliche Buchungssätze schreiben, weil es schöner ist, wenn alle Geschäftsvorgänge über Bank und Kasse abgebildet sind? Bloß nicht!
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