Leistung nach reverse charge oder doch steuerfrei?

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Leistung nach reverse charge oder doch steuerfrei?
Hallo zusammen,

Also, das Umsatzsteuergesetz und ich, wir werden keine Freunde  :(

Wir bestellen Produkte in Spanien bei einem Produzenten und normalerweise werden die zu uns nach D ins Lager geliefert (innergem. Erwerb).

Ab und zu wollen aber einige Kunden (z.B. aus Frankreich) die Ware schnellstens haben, so dass wir diese direkt vom Produzenten an den Kunden liefern lassen. Dazu beauftragen wir eine Spedition, die uns dann die Beförderungsleistung in Rechnung stellen.

Beispiel (standardfall):
Spediteur aus Spanien holt die Ware in Spanien ab und bringt sie nach Frankreich.
Spediteur stellt Rechnung mit „reverse charge“-Hinweis.
Meiner Meinung nach korrekt, weil: Beförderungsleistung gem. §3a Abs. 2 USTG ausgeführt im Inland (Ort des Leistungsempfängers = wir in D). Damit gem. §13b Abs. 1 USTG i.V.m. §13b Abs. 5 USTG ein Fall für Reverse charge.

Jetzt kommt ein Sonderfall:
Die Ware wird direkt von Spanien an einen Kunden im Nicht-EU-Land befördert. (Es geht hier noch immer NUR um die Beförderungsleistung, nicht um die eigentliche Warenlieferung).
Für mich ist es dieselbe Argumentationskette wie im Standardfall, da der Leistungsempfänger immer noch wir sind. Egal, ob die Ware nach EU oder nicht EU befördert wird.
Diesmal aber stellt uns der Spediteur aus Spanien aber eine Rechnung mit Vermerk „Exempt from Spanish VAT“, also steuerfrei, entgegen zu „reverse charge“.

Meiner Meinung ist es aber ebenso ein Reverse charge-Fall. Oder was meint ihr?

Danke!
Bearbeitet: MacPomm - 08.10.2019 10:57:45
[CODE]Meiner Meinung ist es aber ebenso ein Reverse charge-Fall. Oder was meint ihr?[/CODE]

wir sind derselben Meinung. Weisst du warum der Spanier soch eine Rechnung schreibt? Die haben offenbar den ähnlichen Prargraphen wie  im deutschen Umsatzsteuerecht: § 4 Nr.3 a aa). Beim Ausfuhr in das Drittland liegt hier auch eine umsatzsteuerfreie Beförderungsleistung vor. Ein deutscher Unternehmer, der keinen Steuerberater hat, würde auch in diesem Fall eine ähnliche Rechnunge an den spanischen Unternehmer ausstellen.  :)
Zitat
Macaslaut schreibt:
Die haben offenbar den ähnlichen Prargraphen wie  im deutschen Umsatzsteuerecht: § 4 Nr.3 a aa). Beim Ausfuhr in das Drittland liegt hier auch eine umsatzsteuerfreie Beförderungsleistung vor.

Du sagst ja selbst: umsatzsteuerfreie Beförderungsleistung.
Also dürfte das ja dann eben doch kein Fall für Reverse charge sein, da umsatzsteuerfrei  :denk:
Also ist doch die Rechnung ohne "Reverse Charge" Hinweis richtig, und ich buche diese als steuerfrei?
[CODE]Also dürfte das ja dann eben doch kein Fall für Reverse charge sein, da umsatzsteuerfrei :denk:
Also ist doch die Rechnung ohne "Reverse Charge" Hinweis richtig, und ich buche diese als steuerfrei?[/CODE]

Eben nicht. Wir sind hier im deutschen Steuerrecht und nicht im spanischen. § 13b Abs.1 UstG i.V.M. Abs.5. und § 3a Abs.2  
Und § 4 Nr.3 a aa) gilt für den deutschen Unternehmer als Leistenden Unternehmer und nicht für den ausländischen. Das ist der  Unterschied.
Bearbeitet: Macaslaut - 08.10.2019 14:28:29
Zitat
Macaslaut schreibt:
Eben nicht. Wir sind hier im deutschen Steuerrecht und nicht im spanischen. § 13b Abs.1 UstG i.V.M. Abs.5. und § 3a Abs.2  
Und § 4 Nr.3 a aa) gilt für den deutschen Unternehmer als Leistenden Unternehmer und nicht für den ausländischen. Das ist der  Unterschied.

aaach, jetzt verstehe ich, danke! Einmal aus unserer Sicht als Empfänger (also doch reverse charge) und einmal aus Sicht des Leistungserbringers (ja, das soll sich in der EU ja alles angleichen, daher werden die Spanier sicherlich auch sowas wie unseren §4 Nr. 3 a aa haben.) Aus Sicht des Spaniers ist es also Steuerfrei, für uns jedoch steuerpflichtig.
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