Möglichkeit des Gutschein-Einsatzes zur Bezahlung von Eingangsrechnungen

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Möglichkeit des Gutschein-Einsatzes zur Bezahlung von Eingangsrechnungen
Hallo zusammen,

ich habe den Weg in diese Community gefunden da ich bereits seit geraumer Zeit nicht weiß wie ich mit einer bestimmten Thematik umgehen kann.

Ich beziehe hier und da Artikel aus Online-Shops die regelmäßig Rabattaktionen auf Gutscheinkarten fahren - Hier können dann beispielsweise 100 Euro-Gutscheine für 90 Euro erworben werden. Wenn ich das Ganze richtig sehe findet hierbei vorerst keinerlei Anrechnung der Mehrwertsteuer statt, sodass ich einen Ausgang von 90 Euro ohne Erstattung von Mehrwertsteuer habe.

Ich erwerbe nun beispielhaft einen Artikel für 40 Euro in einem dieser Online-Shops und erhalte hierüber eine entsprechende Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Auf meinen Konten habe ich nun natürlich keine Buchung des entsprechenden Betrages, und ab hier beginnen dann nun meine Probleme mit der Thematik ..

Kann man das Ganze überhaupt buchen, oder lässt sich diese Thematik mit den vergünstigten Gutscheinkarten für mich gar nicht ausnutzen? Es handelt sich um ein Einzelunternehmen ohne doppelte Buchführung, Bilanzierung mit EÜR.

Einschätzungen oder Lösung diesbezüglich würden mir wirklich sehr weiterhelfen, da mir dies doch einige Ausgaben ersparen könnte :-)

Grüße,
Nico
Also wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist. gilt das natürlich auch für Erträge aus Gutschein-Rabatten.
Also ich würde wenn das nicht sofort eingelöst wird auf ein separates Konto buchen, den Wert des Gutscheins, den Kauf des Gutscheins und die Differenz zwischen Wert und Kaufpreis als erhaltenen Rabatt verbuchen.

Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5305720
Zitat

Ich beziehe hier und da Artikel aus Online-Shops die regelmäßig Rabattaktionen auf Gutscheinkarten fahren - Hier können dann beispielsweise 100 Euro-Gutscheine für 90 Euro erworben werden. Wenn ich das Ganze richtig sehe findet hierbei vorerst keinerlei Anrechnung der Mehrwertsteuer statt, sodass ich einen Ausgang von 90 Euro ohne Erstattung von Mehrwertsteuer habe.
richtig, gutscheine sind beim kauf ohne steuer.

Zitat
Ich erwerbe nun beispielhaft einen Artikel für 40 Euro in einem dieser Online-Shops und erhalte hierüber eine entsprechende Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Auf meinen Konten habe ich nun natürlich keine Buchung des entsprechenden Betrages, und ab hier beginnen dann nun meine Probleme mit der Thematik.
die rechnung dazu liegt aber vor.
du würdest dann den gutscheinbetrag mindern beim einlösen, das ist ähnlich wie mit bargeld.
welchen skr nutzt du?
da solltest du dir ein passendes konto einrichten, wo alle deine gekauften gutscheine draufgebucht werden.
also zb forderungen/vermögenswerte an bank und erhaltene rabatte
wenn du dann was davon einlöst, buchst du den kauf nicht gegen bank, sondern gegen das gutschein-konto und
da dann natürlich mit steuer, sofern ausgewiesen.
das ganze solltest du entsprechend dokumentieren, zb bei deinen gekauften GS die gutscheinnr. dranschreiben
und welchen du dann jeweils gerade einllöst, damit der "sachverständige 3." das im falle eines falles (BP) auch
nachvollziehen kann. die GS-nr. zb in belegfeld 1 und das, was du kaufst (zb büromaterial) in den buchungstext.
die letzten 4-6 zahlen der nr. sollten reichen. das ganze dann auch separat  im ordner ablegen.

Zitat
Es handelt sich um ein Einzelunternehmen ohne doppelte Buchführung, Bilanzierung mit EÜR.
was denn jetzt: EÜR oder bilanz?
beides geht nicht.
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