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| Ich hatte mich vor Kurzem als "Kleinunternehmer" nebenberuflich selbstständig gemacht. (Ust.-pflichtig). |
demnach hast du vom wahlrecht gebraucht gemacht und dich gegen die steuerbefreiung entschieden.
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| Da die Steuerberater zur Zeit ziemlich überlastet zu sein scheinen, versuche ich mich mit dem Programm "Wiso Sparbuch" selbst an der Buchführung. |
wieso DIE steuerberater?
hast du gleich mehrere?
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| In der Summe übersteigen diese die Gewinne aus meinem Unternehmen. |
summe von was? einlagen? entnahmen?
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| Nun stellt sich die Frage, ob ich alle diese Ein- und Ausgaben mit verbuchen muss |
wenn du nach bankkonto buchst, musst das natürlich mitgebucht werden,
sonst stimmt der bankbestand ja nicht.
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| falls ja, ob das Finanzamt dann misstrauig wird. |
warum sollten die?
die sehen die kontoauszüge nicht.
am ende wird das bei dir eine gewinnermittlung: einnahmen - ausgaben.
alles andere ist nicht relevant. privatentnahmen etc. dürfen keinen einfluss
auf den gewinn haben, sonst würde ja jeder auf diese weise mal eben das
zu versteuernde einkommen auf 0 drücken können.