Probleme bei Rechnungserstellung

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Probleme bei Rechnungserstellung
Hallo,

ich bin Unternehmer und biete eine Dienstleistung an. Leider habe ich nie einen "Grundkurs Buchhaltung" oder ähnliches besucht und es fällt mir schwer, das ganze Thema zu durchdringen – und deshalb hab' ich auch bei Vertragsabschluss mit meinem Kunden einen Fehler gemacht, glaube ich.

Aber der Reihe nach.

Könnt ihr mir helfen, meine Rechnung richtig anzufertigen?

Mein Kunde schuldet mir für meine Dienstleistung insgesamt 9739,50 EUR netto.

Dieses möchte er gerne in einer Anzahlung und mehreren Raten bezahlen.

Frage 1.) Wie stelle ich das am besten dar?

a) Ich mache eine Rechnung für die erste Anzahlung und dann jeden Monat eine Weitere
b) Ich mache eine Gesamtrechnung und stelle dort dar, wie es bezahlt werden soll

Frage 2.) Für die jeweiligen Varianten, wie müsste das aussehen?

Bei a) Mache ich dann immer eine weitere Rechnung, also 0001, 0002 und 0003, bis es abgestottert ist? Oder mach ich dann 0001-A und 0001-B und so weiter?

Problem ist halt, dass er noch zu 19 % - Zeiten die erste Anzahlung geleistet hat in Höhe von 3.570,00 EUR brutto und nun soll die weitere Rate bei 16 % erfolgen – und irgendwie verwirrt mich das alles total.

Meine Version für die zweite Rate wäre jetzt:

[CODE]
GESAMT
9.739,50 EUR netto
1.558,32 EUR 16 % USt
11.297,82 EUR brutto Endsumme
[/CODE]

So, wie muss ich von jetzt aus weiterdenken?

Schuldet er mir jetzt noch (EndbetragNetto minus SeineAnzahlungNetto) oder (EndbetragNetto minus SeineAnzahlungBrutto)?

Und das, was dabei rauskommt (er will es in Raten rund um 3.000 EUR) bezahlen – kommt das dann wieder brutto?

Es wäre nett, wenn ihr da ein wenig Hilfestellung leisten könntet …  
Es wird davon ausgegangen, dass die Leistung in nach de, 01.07.2020 erbracht wurde.

Du schreibst in der Rechnung:

hiermit berechne ich für meine Dienstleistung:

..xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx                9.739,50 Euro
16% Umsatrzsteuer                  1.558,32 Euro

abzüglich Anzahlung  Netto ./.          3.000,00 Euro  
abzüglich Umsatzsteuer   19%                   570,00 Euro

Restbetrag            Netto                           6.739,50 Euro
Umsatzsteuer                                               988,32  Euro

Gesamt:                                                        7.727,82 Euro


zahlbar in 2-3 Raten, fällig jeweils am....
Bearbeitet: Macaslaut - 15.10.2020 12:17:38
Hallo Max Mustermann,

für mich stellt sich zunächst die Frage ob der Kunde auch Unternehmer ist. Dann ist es ein Unternehmer-Unternehmer Verhältnis.
Vielleicht deswegen der Satz: der Kunde schuldet mir für eine Dienstleistung einen Nettobetrag.
Normalerweise stellt man eine Rechnung im Unternehmer-Unternehmer Verhältnis immer mit Ausweis der Mehrwertsteuer aus.
Es müsste dann logischerweise heißen: Der Kunde schuldet mir einen Rechnungsbetrag brutto.

Dann stellt sich für mich noch eine Frage, nämlich ob die komplette Dienstleistung vor dem Stichtag 01.07. ausgeführt worden ist.
Falls dies so ist, gilt der Steuersatz von 19%.

Zur Darstellung Frage 1 Antwort b) würde ich so machen:

Gesamtrechnung mit Mehrwertsteuersatz Ausweis 19%, wenn die Dienstleistung komplett vor dem 01.07. ausgeführt wurde.
minus die Anzahlung brutto draufschreiben = noch offener Restbetrag brutto.

Dann auf diese Rechnung vermerken, dass der zu verbleibende Restbetrag in X Monatsraten zu je X Bruttobetrag incl. 19 % Ust. zu bezahlen ist.
Also Zahlungskonditionen draufschreiben.
Meines Kenntnisstandes gilt dann der Mehrwertsteursatz von 16 % nicht.

Es müsste auch noch geklärt werden, ob es eine einmalige oder regelmäßige Dienstleistung ist und ob es eventuell einen Werkvertrag gibt.

Dann müsste noch geklärt werden, ob du Bilanzierer oder Einnahmeüberschuss-Rechner bist und in welchem Quartal du die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst. Wenn du bilanzierst müsste die Rechnung noch in den Monat Juni reingenommen werden.

Zusammengefasst Checkliste:
- Unternehmer - Unternehmer Verhältnis beide Umsatzsteuer.ID Nummer
- Unternehmer- nicht Unternehmer Verhältnis bzw, Endkunde
- komplette Leistung vor dem Stichtag 01.07. ausgeführt
- besteht Werkvertrag mit regelmäßigen Teilleistungen
- ermittelt man den Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung
- Ermittelt man den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich Bilanz
- wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden, mtl, Quartal, jährlich.


Alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifelsfall noch einen Steuerberater anrufen.

LG
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