Hallo,
ich habe über einen Marktplatz eine Bestellung aufgegeben und direkt an diesen Marktplatz gezahlt. Dieser gewährte einen Rabatt in Form eines Aktionsgutscheins. Nun erhalte ich vom leistenden Händler eine Rechnung über den vollen Betrag.
Zwei Fragen ergeben sich für mich hieraus:
1) Benötige ich über Rechnung und Zahlungsnachweis hinaus einen Beleg um die Vorsteuer geltend zu machen? (diese würde ich selbst aus dem tatsächlich gezahlten Betrag herausrechnen)
2) Stellt diese Konstellation eine ausreichende Anschaffungspreisminderung nach HGB § 255 dar? Im speziellen Fall geht es um die Grenze zur sofortigen Abschreibung eines GWG.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise, die mich der Lösung ein Stück näher bringen.
Marc
ich habe über einen Marktplatz eine Bestellung aufgegeben und direkt an diesen Marktplatz gezahlt. Dieser gewährte einen Rabatt in Form eines Aktionsgutscheins. Nun erhalte ich vom leistenden Händler eine Rechnung über den vollen Betrag.
Zwei Fragen ergeben sich für mich hieraus:
1) Benötige ich über Rechnung und Zahlungsnachweis hinaus einen Beleg um die Vorsteuer geltend zu machen? (diese würde ich selbst aus dem tatsächlich gezahlten Betrag herausrechnen)
2) Stellt diese Konstellation eine ausreichende Anschaffungspreisminderung nach HGB § 255 dar? Im speziellen Fall geht es um die Grenze zur sofortigen Abschreibung eines GWG.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise, die mich der Lösung ein Stück näher bringen.
Marc