Rechnungsabgrenzungsposten bei freiwilliger Bilanzierung nötig?

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Rechnungsabgrenzungsposten bei freiwilliger Bilanzierung nötig?
Schönen guten Tag!

Da ich jahrelang davon ausging, dass ich ein Gewerbebetrieb bin, wurde ich irgendwann bilanzierungspflichtig und bin dabei auch geblieben, als ich mir später die Erkenntnis erarbeitet habe, dass ich Freiberufler bin und daher an sich nie bilanzierungspflichtig geworden wäre. Nun zahle ich keine Gewerbesteuer mehr und keinen IHK-Beitrag.

Nun die Frage: Ich habe meine betrieblichen Räume in meinem eigenen Haus. Die Geräte verbrauchen zum Teil relativ viel Strom. Den habe ich bisher privat bezahlt und auch nicht irgendwie gewinnmindernd berücksichtigt. Nun nehme ich ein Elektroauto in Betrieb, so dass der Stromverbrauch noch mal stark steigen wird. Da überlege ich mir, es künftig andersrum zu machen: Die Gesamtrechnung als Betriebsausgabe zu buchen, und den Privatanteil als Eigenverbrauch. Dazu würde ich in die Anlage zwei kleine Hutschienenzähler einbauen lassen, einen für den betrieblich genutzten Raum im Haus, und einen für die Ladestation.

Vom Stromlieferanten bekomme ich jedoch die Rechnungen nicht jahresgenau. Als Bilanzierer müsste ich da also einen RAP bilden. Kann ich darauf verzichten, weil ich freiwillig bilanziere? Bei EÜR würde ich das ja auch nicht machen. Ich will alles so einfach wie möglich halten. Jeder gesparte Buchungssatz rettet Lebenszeit.

Matthias
Natürlich kannst du nicht darauf verzichten. Nur weil du freiwillig bilanziert, kann du dir ja nicht aussuchen was du bilanzieren möchtest.
Zitat
Da ich jahrelang davon ausging, dass ich ein Gewerbebetrieb bin, wurde ich irgendwann bilanzierungspflichtig und bin dabei auch geblieben, als ich mir später die Erkenntnis erarbeitet habe, dass ich Freiberufler bin und daher an sich nie bilanzierungspflichtig geworden wäre. Nun zahle ich keine Gewerbesteuer mehr und keinen IHK-Beitrag.
wärst du mal zu nem stb gegangen...

Zitat
Nun die Frage: Ich habe meine betrieblichen Räume in meinem eigenen Haus. Die Geräte verbrauchen zum Teil relativ viel Strom. Den habe ich bisher privat bezahlt und auch nicht irgendwie gewinnmindernd berücksichtigt. Nun nehme ich ein Elektroauto in Betrieb, so dass der Stromverbrauch noch mal stark steigen wird. Da überlege ich mir, es künftig andersrum zu machen: Die Gesamtrechnung als Betriebsausgabe zu buchen, und den Privatanteil als Eigenverbrauch. Dazu würde ich in die Anlage zwei kleine Hutschienenzähler einbauen lassen, einen für den betrieblich genutzten Raum im Haus, und einen für die Ladestation.

Vom Stromlieferanten bekomme ich jedoch die Rechnungen nicht jahresgenau. Als Bilanzierer müsste ich da also einen RAP bilden. Kann ich darauf verzichten, weil ich freiwillig bilanziere? Bei EÜR würde ich das ja auch nicht machen. Ich will alles so einfach wie möglich halten.


zahlst du keine abschläge?
wir handhaben das so, das wir aus der jahresrechnung, die zb ende september
eingeht, 3 abschläge für das vorjahr rausrechnen und 3 abschläge für das
aktuelle jahr wieder dazu. von dem, was da rauskommt, berechnen wir dann
den privatanteil in %. das FA hatte bisher daran nichts zu meckern.

ansonsten könntest du schriftlich darum bitten, das der stromlieferant deinen
verbrauch zum 31.12. abrechnet, dann hast du das rumgerechne nicht.
die meisten stromlieferanten verteilen das deshalb übers jahr, damit sie beim
jahreswechsel nicht irre viel zu tun haben und im weiteren verlauf des jahres
dann deutlich weniger.

Zitat
Jeder gesparte Buchungssatz rettet Lebenszeit.
sag das mal meinem chef...  :green:  der befürchtet, das ein sachverhalt
unklar werden könnte, wenn man einen buchungssatz (oder sogar mehrere)
einspart. manchmal übertreibt er es allerdings.
viel nerviger ist es, wenn berechnungen für abschlussbuchungen nicht oder
nur am rande dokumentiert werden und man dann im folgejahr das auf den
tisch kriegt und erstmal rausfinden darf, was da gelaufen ist.
Bearbeitet: calculon - 11.05.2017 22:53:15
Ich war ja damals mal bei einer Steuerberaterin, als ich vor 15 Jahren von EÜR auf Bilanz umstellen musste. Ich war sogar vor 20 Jahren mal bei einer Infoveranstaltung der damaligen BfA zum Thema "Rente für Selbständige". Und niemandem der "Fachleute" ist dabei aufgefallen, dass ich anhand dessen, was ich mache, kein Gewerbebetrieb bin, sondern selbständiger Künstler. Also mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.

Wenn ich nicht (mehr) bilanzierungspflichtig bin, dann muss ich doch eigentlich auch nicht mehr periodengerecht erfassen, sondern rein nach Geldbewegungen. Ich werde also künftig die im jeweiligen Jahr geleisteten Abschlagszahlungen als Betriebsausgabe buchen. Der neue Stromlieferant sagt sogar, dass es möglich ist, den Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr zu legen. Dazu muss ich nur am 31. Dezember ablesen und den Zählerstand online eingeben.

Schwieriger wird es bei der Ladekarte für das Elektrofahrzeug. Da wird voraussichtlich die Rechnung für das vierte Quartal erst nach vier bis sechs Wochen im neuen Jahr kommen. Meinen Jahresabschluss mache ich aber in der Regel schon in der ersten Januarwoche, lasse dann aber das alte Jahr noch offen, aber spätestens in der ersten Februarwoche, wenn ich die Ust-VA für Januar mache, muss ich das alte Jahr abschließen. Mal schauen, ob ich rechtzeitig die Rechnung bekomme. Also bisher war es so, dass ich im Lexware buchhalter nicht in zwei Jahren gleichzeitig buchen kann. Vielleicht hat sich das inzwischen geändert, muss ich mal schauen. In der Anlageverwaltung geht es ja auch.

Ich will wirklich alles so präzise wie möglich machen, aber auch mit so wenig Zeitaufwand wie möglich.

Matthias
Bearbeitet: Pianist - 12.05.2017 07:53:37
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