Da ich jahrelang davon ausging, dass ich ein Gewerbebetrieb bin, wurde ich irgendwann bilanzierungspflichtig und bin dabei auch geblieben, als ich mir später die Erkenntnis erarbeitet habe, dass ich Freiberufler bin und daher an sich nie bilanzierungspflichtig geworden wäre. Nun zahle ich keine Gewerbesteuer mehr und keinen IHK-Beitrag.
Nun die Frage: Ich habe meine betrieblichen Räume in meinem eigenen Haus. Die Geräte verbrauchen zum Teil relativ viel Strom. Den habe ich bisher privat bezahlt und auch nicht irgendwie gewinnmindernd berücksichtigt. Nun nehme ich ein Elektroauto in Betrieb, so dass der Stromverbrauch noch mal stark steigen wird. Da überlege ich mir, es künftig andersrum zu machen: Die Gesamtrechnung als Betriebsausgabe zu buchen, und den Privatanteil als Eigenverbrauch. Dazu würde ich in die Anlage zwei kleine Hutschienenzähler einbauen lassen, einen für den betrieblich genutzten Raum im Haus, und einen für die Ladestation.
Vom Stromlieferanten bekomme ich jedoch die Rechnungen nicht jahresgenau. Als Bilanzierer müsste ich da also einen RAP bilden. Kann ich darauf verzichten, weil ich freiwillig bilanziere? Bei EÜR würde ich das ja auch nicht machen. Ich will alles so einfach wie möglich halten. Jeder gesparte Buchungssatz rettet Lebenszeit.
Matthias