Hallo zusammen,
ich bin beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in meiner 1-Mann-GmbH.
In meinem Anstellungsvertrag steht unter dem Punkt Spesen folgender Satz:
"Dem Geschäftsführer werden angemessene Reise- und Spesenauslagen in dem Umfang erstattet, in dem sie steuerlich anerkannt werden, belegt und tatsächlich ausgelegt worden sind"
Heißt das jetzt ich darf Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten im privaten PKW nicht als Pauschale abrechnen, sondern nur die tatsächlichen Kosten?
Der Anstellungsvertrag wurde mit Unterstützung von Anwalt und Steuerberater ausgearbeitet. Nur sind leider gerade beide im Urlaub, sonst hätte ich sie direkt gefragt.
Soweit ich weiß dürfen doch Gesellschafter-Geschäftsführer gar keine tatsächlichen Kosten abrechnen bei den Verpflegungsmehraufwänden und müssen immer mit der Pauschale rechnen. Aber wenn mein Anstellungsvertrag nur die tatsächlichen Kosten "zulässt" wie soll das dann funktionieren? Oder lege ich den Satz im Vertrag nur falsch aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich bin beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in meiner 1-Mann-GmbH.
In meinem Anstellungsvertrag steht unter dem Punkt Spesen folgender Satz:
"Dem Geschäftsführer werden angemessene Reise- und Spesenauslagen in dem Umfang erstattet, in dem sie steuerlich anerkannt werden, belegt und tatsächlich ausgelegt worden sind"
Heißt das jetzt ich darf Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten im privaten PKW nicht als Pauschale abrechnen, sondern nur die tatsächlichen Kosten?
Der Anstellungsvertrag wurde mit Unterstützung von Anwalt und Steuerberater ausgearbeitet. Nur sind leider gerade beide im Urlaub, sonst hätte ich sie direkt gefragt.
Soweit ich weiß dürfen doch Gesellschafter-Geschäftsführer gar keine tatsächlichen Kosten abrechnen bei den Verpflegungsmehraufwänden und müssen immer mit der Pauschale rechnen. Aber wenn mein Anstellungsvertrag nur die tatsächlichen Kosten "zulässt" wie soll das dann funktionieren? Oder lege ich den Satz im Vertrag nur falsch aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe!