ich habe Fragen zu Reisekostenbelegen, Buchung und Umsatzsteuervoranmeldung in diesem Zusammenhang:
1. Reicht bei booking.com Buchungen die Zahlungsbestätigung oder Buchungsbestätigung als Beleg (unter 150 €)? Weil einige Hotels stellen auf Anfrage einfach keine Rechnungen aus und booking.com selbst auch nicht.
2. Gleiche Frage für Airbnb: Da gibt es eine Quittung auf airbnb - ohne Steuer, weil Sitz in Dublin. Kann ich das einfach so buchen und dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung über Reverse Charge angeben (auch ohne dass die beiden Ust-ID-Nummern und ohne richtige Rechnung, weil unter der 150€ Grenze)?
3. ähnliches Problem bei Fahrkarten (Ausland) teils ohne Steuerangabe, teils mit ausländischer Steuer: Wie verbuche ich ausländische Belege mit Steuer und ohne Steuerangabe? Auch als Reverse Charge, obwohl die Ust-ID-Nummern nicht drauf sind (Zahlungsbeleg oder Fahrkarte mit Preisaufdruck)? Bei dem Beleg mit ausländischer Steuer dann trotzdem noch reverse charge für den vollen Betrag mit Steuer oder den ohne?
4. Reicht eine blablacar Zahlungsbestätigung für die Reisekostenabrechnung? - Sitz Frankreich, daher ohne Steuer ausgewiesen, als reverse charge mit der Zahlungsbestätigung?
5. Werden Zahlungsbestätigungen generell akzeptiert vom Finanzamt als Buchungsbeleg bei Beträgen unter 150 € im Rahmen Reisekostenabrechung?
6. Rechnungen für Instagram-Werbung: wo findet man die Rechnung? Hab schon Stunden mit der Suche verbracht. Die Seite, wo das sein soll (business.facebook.com), sieht bei mir anders aus ohne die 3 Striche, wo das sein soll...Kann ich da Eigenbeleg machen (5x), wenn die Rechnungen nirgends hinterlegt sind in meinem Account?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße an alle
