Somit ist dies keine Bewirtung und ich kann auch keine Reisekostenpauschale für den Verpflegungsmehraufwand ansetzen, da ich keine 8 Stunden außer Haus bin.
Frage: Ist dennoch ein Vorsteuerabzug für die Umsatzsteuer meines eigenen Restaurantbelegs möglich?
Oder muss ich dazu mindestens 8 Stunden außer Haus sein?