Second Hand und Kommision

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Second Hand und Kommision
Hallo ich habe da ein kleines problem, und zwar bin Ich gerade dabei einen Online Second Hand Laden zu eröffnen, dazu nehme Ich Klamotten in Kommision und kaufe auch neuware.
Nun habe Ich aber ein problem wegen der Kommision, den Ich weiß nicht wie ich das in meine Buchführung ein bringen soll.
Das ganze sieht so aus das mir die Leute Klamotten bringen, sie bekommen dann eine Liste von mir ausgehändigt wo alles aufgelistet ist. Danach werden die Artikel bei mir im Shop eingestellt. Sobald nun etwas Verkauft wurde erhalte Ich von dem Verkaufspreis 40% provision.
Das problem dabei ist aber das Ich ja eine Rechnung ausstelle über den gesamten Verkaufspreis was ja so auch eigentlich in die Buchführung kommt aber wie rechne Ich jetzt meine 40% da raus und wie muß Ich das in der Buchführung eintragen?
Falls es wichtig ist ich mache das ganze als Kleinunternehmen

Ich hoffe das ich hier ein wenig Hilfe von euch bekomme.
Hallo maitho,

nun entweder nutzt du als Kleinunternehmer die Streuerfreiheit bei der Ust. wenn möglich oder so wie ich das sehe wäre die Differenzbesteuerung eine Alternative für Dich

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

vielelicht sehe ich das falsch, aber müsste es nicht reichen wenn er gegen Provisionserlöse bucht?

Also er erstellt für den Kunden die Rechnung mit seinen Provisionsforderungen auf geschlüsselt nach den für den Kunden verkauften Produkten.

Der Geldeingang für den Verkauf des eigentlichen Produktes wird ihm doch nicht zu gerechnet oder? Somit müsste doch theoretisch der Verkaufspreis nur als durchlaufender Posten durch gereicht werden und maitho stellt dann halt die obengenannte Rechnung. Oder übersehe ich hier gerade etwas?

Gruß Reaper
Hi Reaper,

das Problem seckt in der Rechnungsstellung. Maitho schreibt das er die Rechnung schreibt und wohl auch über die Summe die Ust. ausstellen will. Wenn das passiert müsste er auch die Ust. abführen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo, also da ich das ganze als Kleinunternehmen mache werde Ich auch keine MwSt ausweisen. Es stellt sich halt die frage wie Ich das alles mit der Buchführung mache. Wie gesagt Ich erhalte von den Leuten Klamotten die Ich dann bei mir im Shop einstelle und verkaufe, dadurch erhält der Käufer auch eine Rechnung.
Nun ist halt die frage wie das nun ist da Ich ja nur 40% erhalte von dem Verkauften Artikel also wenn Ich was für 10€ Verkaufe dann erhalte Ich auch nur 4€ von dem jenigen von dem Ich die Ware erhalten habe auf Kommision.

Hätte da aber auch noch ein anderes Anliegen, den Ich plane auch Artikel anzukaufen z.B. auch von Privat oder von Flohmärkten ... da Ich dort ja keine Rechnung erhalte von den Artikeln wie muß Ich sowas dann angeben?

Dann kommt auch noch hinzu das Ich auch Outletware anbieten werde, diese beziehe Ich aber durch einen Großhändler aber da ist mir schon klar das Ich da ne Rechnung habe die Ich als Ausgaben angeben muß und der Verkaufspreis komplett als Einnahme.

Hätte echt nicht gewusst das es so kompliziert ist, aber es muß doch da irgendwelche Regelungen geben.
Es ist nicht so kompliziert, die Frage ist halt wie du dich Buchhaltungstechnisch auskennst.
Es ist eigentlich so wie Reaper geschrieben hat. Du Buchst nur die 40% in die Erlöse und
die restlichen 60% schreibst du den Kunden gut, die du einfach als Kreditoren anlegt. Dort schreibst du die Gutschriften drauf und eventuelle Abzüge. Dann zahlst und clearst  du die Konten einfach ein mal im Monat und der Kreditor ist auf null und ausbezahlt.
Den Kunden gibst du einfach eine gewisse Anfangsnummer damit du gleich siehst das dies so ein Kunde ist.
Wenn du normal einkaufst legt du einfach normale Kreditoren an und bucht dies ganz normal.

Gruss

Maik

PS: korrigiert da blöde Autokorrektur ^^

Wir buchen auch so die Provisionen und haben mehrere tausend  Kunden und es funktioniert soweit ganz gut ;-)
Allerdings kommen bei uns noch als Versicherungsmakler noch die Versicherer hinzu an die wir die Prämie weiterleiten.
Bearbeitet: sroko - 28.02.2011 19:20:41
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Guten Morgen Zusammmen,

schließ mich, da keine Ust. mehr im Spiel ist, den Ausführungen von Reaper und Sroko an.
Einfach eine Gutschrift erstellen und das wars.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 01.03.2011 06:44:05
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Noch eine kleine Frage zu diesem Thema:

Sollte maitho bei einen Verkauf für einen Kunden nicht in der Rechnung den Kunden als Verkäufer erfassen und sich höchsten als Vermittler?

Falls er auf der Rechnung steht, dann müsste er doch bei Mängel und Gewährleistung, dies erbringen und nicht der Kunde der ihm bat das zu verkaufen. Und das könnte doch ggf. unangenehme Probleme mit sich bringen oder?

Gruß Reaper
Ich denke nicht Reaper,

er ist der officelle Verkäufer. Das er die Ware zum verkauf auf Kommision bekommt anstatt sie erstmal einkaufen zu müssen interessiert der Käufer eher weniger und ich vermute mal den Gesetzgeber genauso wenig. Ansonsten könnte man sich bei diesem Modell der Veratwortung entziehen und dies würde sofort eine Menge kriminelle Energien freisetzen.

Ich beurteile das nur als optimalen Einkauf.

Nachtrag:
Was anderes wäre es wenn man nur als Vermittler auftritt, wie Versicherungsvertreter, dann sind aber alle Verträge und Rechnungen auf den Vertetenen ausgestellt und muss von vorneherein ersichtlich sein. Hier liegt aber wohl ein Onlineshop vor der mit Profdukten in eigenen Namen auftritt.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 01.03.2011 11:46:25
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo, also das muß man euch mal lassen wenn man Hilfe braucht dann seid Ihr echt prima hier.

Aber nun zu meinem Thema, also ich glaube so gut bin Ich in sachen Buchhaltung wohl doch nicht weil so ganz verstehe Ich das noch nicht  :(
Ich sage mal so Ich habe mich zwar schon viel wegen meinem vorherigen projekt mit der Buchführung beschäftigt aber da ging es nur um das klassische Einkaufen und wieder Verkaufen.
Dazu habe Ich das Programm Wiso mein Büro zur Hilfe gehabt welches Ich auch sehr gut finde weil es einfach gehalten und selbst Ich als Anfänger mit klar komme.
Nun möchte Ich natürlich mit meinem Secondhand Shop diese Kommisions Sache mit rein bringen, ihr als Profis kennt euch da ja aus aber Ich muß da ein wenig zu geben bin da doch ein wenig Schulter zuckend was aber sicherlich da dran liegt weil Ich mich an mein Wiso Programm halte und hoffe es damit irgendwie umsetzen zu können.
Ich weiß auch das Ich zu einem Steuerberater gehen könnte, aber Ich bin sehr überzeugt von diesem Forum hier und Ihr gebt mir schon mal einen Einblick. Ich bin da eher der Mensch der selber erst mal ausprobiert und im Internet recharchiert, nicht weil es günstiger ist, nein weil Ich einfach so bin und es mir Spaß macht. Ich denke eine Buchführung zu machen ist schon nicht so schwierig zumindest stelle Ich mich da jetzt nicht so dumm mit an Ich muß halt nur wissen wie Ich es am besten machen kann ohne mal Ärger zu bekommen vom FA.


Ausserdem hätte Ich auch noch eine andere frage, und zwar wie sieht es eigentlich aus wenn ich Klamotten auf dem Flohmarkt ankaufen würde aber keine Quittung erhalte? Wie Verbuche Ich sowas wenn Ich keine Rechnung, Quittung ... besitze? Und wie ist das wenn Ich selber ganz viele Sachen im Keller habe und die Verkaufen möchte über meine Seite?


Ich hoffe Ihr helft mir weiter, würde Mich sehr freuen.
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