Wir sind eine kleine GmbH, Soll-Versteuerer, Bilanzierer; wir nutzen den SKR 03.
Um ein Gesellschafterdarlehen (GmbH-Gesellschafter an Gesellschaft) zu verbuchen, welches Konto nehme ich?
Ein passendes aus der Kontoklasse 0 Anlage- und Kapitalkonten, also ab 0730; oder eines aus Klasse 1 Finanz- und Privatkonten?
OK, bei den Konten 1665ff steht explizit "... gegenüber GmbH-Gesellschaftern" dran.
Das heißt aber noch nicht, dass die Konten 0730ff für GmbH-Gesellschafter ungeeignet oder verboten wären...? Es wird da nur nicht auf GmbH eingeschränkt.
Das führt auf die generelle Frage: Wann nehme ich in solch einer Situation ein Konto aus Klasse 0 und wann aus Klasse 1? Welche Regeln gelten dafür?
Besten Dank im Voraus.
Um ein Gesellschafterdarlehen (GmbH-Gesellschafter an Gesellschaft) zu verbuchen, welches Konto nehme ich?
Ein passendes aus der Kontoklasse 0 Anlage- und Kapitalkonten, also ab 0730; oder eines aus Klasse 1 Finanz- und Privatkonten?
OK, bei den Konten 1665ff steht explizit "... gegenüber GmbH-Gesellschaftern" dran.
Das heißt aber noch nicht, dass die Konten 0730ff für GmbH-Gesellschafter ungeeignet oder verboten wären...? Es wird da nur nicht auf GmbH eingeschränkt.
Das führt auf die generelle Frage: Wann nehme ich in solch einer Situation ein Konto aus Klasse 0 und wann aus Klasse 1? Welche Regeln gelten dafür?
Besten Dank im Voraus.