wenn ich als Selbständiger etwas bei einem Onlinehändler kaufe und die Ware z.B. wegen Nichtgefallen zurück schicke - muss dieser Vorgang dann in meiner Buchhaltung auftauchen? Effektiv hat ja kein Cent den Besitzer gewechselt.
Muss ich wirklich die Rechnung als Ausgabe und die Rückerstattung oder Gutschrift als Einnahme verbuchen?
Wenn ich bspw. 10 Artikel zum Vergleichstest bestelle und davon 9 wieder zurück schicke (es gibt Versandhäuser die das sogar so empfehlen), dann erscheint mir das verbuchen doch sehr aufwendig und nicht besonders sinnvoll.
Ich tendiere dazu, die Rechnung für Waren die ich zurückgeschickt und mein Geld zurück bekommen habe einfach in den Müll wandern zu lassen. Oder ist das aus Sicht des Finanzamts ein Vergehen? Will da rechtlich nichts falsch machen, würde mir diesen, meiner Meinung nach unnötigen Vorgang, aber gerne sparen.
Vielen Dank schonmal für eine Info dazu,
herzliche Grüße,
cpwilliams