Verbuchen von zurückgesendeten Waren nötig?

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Verbuchen von zurückgesendeten Waren nötig?, Müssen Rücksendungen in der Buchhaltung auftauchen?
Guten Tag,

wenn ich als Selbständiger etwas bei einem Onlinehändler kaufe und die Ware z.B. wegen Nichtgefallen zurück schicke - muss dieser Vorgang dann in meiner Buchhaltung auftauchen? Effektiv hat ja kein Cent den Besitzer gewechselt.

Muss ich wirklich die Rechnung als Ausgabe und die Rückerstattung oder Gutschrift als Einnahme verbuchen?
Wenn ich bspw. 10 Artikel zum Vergleichstest bestelle und davon 9 wieder zurück schicke (es gibt Versandhäuser die das sogar so empfehlen), dann erscheint mir das verbuchen doch sehr aufwendig und nicht besonders sinnvoll.

Ich tendiere dazu, die Rechnung für Waren die ich zurückgeschickt und mein Geld zurück bekommen habe einfach in den Müll wandern zu lassen. Oder ist das aus Sicht des Finanzamts ein Vergehen? Will da rechtlich nichts falsch machen, würde mir diesen, meiner Meinung nach unnötigen Vorgang, aber gerne sparen.

Vielen Dank schonmal für eine Info dazu,
herzliche Grüße,
cpwilliams
Unabhängig davon, ob du diesen Geschäftsvorfall als Buchungs aufnimmst, , sind  steuerlich relevante Unterlagen  prinzipiell 10 Jahre lang aufzubewahren. Und, eigentlich bildete eine saubere Buchhaltung alle Geschäftsvorfälle ab. Vor allem. wenn zeitlicher Versatz zwischen Abbuchung und und Rückerstattung des Geldes liegt, muss da doch etwas passieren.
Bearbeitet: hans123 - 17.06.2019 09:40:57
danke für die Antwort...da hatte ich mich etwas unglücklich ausgedrückt mit "in den Müll wandern lassen" ;-)
Mir gehts in erster Linie darum, ob für das Finanzamt wichtig ist, dass die Vorgänge alle in der Buchhaltung auftauchen müssen.

Mir erscheint es nicht besonders zweckmäßig bei z.B. dem beschriebenen Fall.
10 mal X-Euro als Ausgabe zu verbuchen um dann 9 davon wieder als Einnahme zu verbuchen.  :denk:
Die goldenen Regel der Buchhaltung nennen sich "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung". Da steht folgendes:

   Alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet gebucht werden.
   Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen.
   Die Buchführungsunterlagen müssen ordnungsmäßig aufbewahrt werden.
Bearbeitet: hans123 - 17.06.2019 16:30:49
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