Von Privatperson gekaufte Maschine als Betriebsausgabe absetzen

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Von Privatperson gekaufte Maschine als Betriebsausgabe absetzen
Hallo zusammen,

lässt sich eine von einer Privatperson gekaufte teure Maschine (50Tsd. Euro) problemlos als Betriebsausgabe absetzen, wenn man eine korrekte Privatrechnung/Quittung vom Verkäufer erhält und die Maschine per Überweisung bezahlt? Was müsste man ev. noch beachten, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
revac
Zitat
revac schreibt:
lässt sich eine von einer Privatperson gekaufte teure Maschine (50Tsd. Euro) problemlos als Betriebsausgabe absetzen

Selbstverständlich. AfA-Vorschriften sind ggf. zu beachten.

Zitat
revac schreibt:
Was müsste man ev. noch beachten, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt?

Merkwürdig, dass eine "Privatperson" eine solch teure Maschine verkauft. Aber sei's drum. In einer Rechnung sollte keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ein Vorsteuerabzug wäre nicht möglich.

Das FA wird im Falle einer Prüfung bei einem solchen Vorgang ganz genau hinsehen. Deshalb sollte der Vorgang so transparent wie nur möglich nachvollziehbar sein. Insbesondere sollte wegen § 160 AO die Identität des Veräußerers belegbar sein.
Vielen Dank gustav für Deine Antwort!

Ich möchte die Rechnung mit allen erforderlichen Angaben (natürlich ohne Angabe der  Steuernummer des Verkäufers und mit Zusatz „Ohne Ust“) dem Verkäufer in meiner Anwesenheit unterschreiben lassen, Fotos von seinem Personalausweis fertigen  und die Überweisung des Kaufpreises  auf sein Konto tätigen.
Würde das den Anforderungen des § 160 AO genügen? Falls nicht, was müsste ich noch zusätzlich tun oder vom Verkäufer verlangen?

Wäre der Verkäufer doch ein Unternehmer, was bei einer so teuren Profi-Maschine wahrscheinlich ist, wäre das dann nachteilig für mich? Z.B. könnte mir dann das FA diese Betriebsausgabe streichen?
Zitat
revac schreibt:
Würde das den Anforderungen des § 160 AO genügen? Falls nicht, was müsste ich noch zusätzlich tun oder vom Verkäufer verlangen?

Mir fällt spontan nichts ein, was man noch oben drauf setzen könnte.

Zitat
revac schreibt:
Wäre der Verkäufer doch ein Unternehmer, was bei einer so teuren Profi-Maschine wahrscheinlich ist, wäre das dann nachteilig für mich? Z.B. könnte mir dann das FA diese Betriebsausgabe streichen

Betriebsausgabenseitig sehe ich kein Problem. Evtl. bei der Umsatzsteuer. Soll die Maschine aus dem Inland geliefert werden oder aus einem anderen EU-Staat?
wenn der Verkäufer tatsächlich eine Maschine aus seinem PV verkauft., ist eine Angabe seiner St-Nr. entbehrlich - nicht aber die vollständige Adresse des Verkäufers und unbedingt auch unbar bezahlen!  Quittung genügt nicht!!  Sie selber wollen die Maschine im Anlagevermögen Ihrer Firma führen und abschreiben!  Haben Sie keinen Stb, der Sie da rechtssicherer - als hier ein Forum - beraten kann!! Bei einem so hohen Betrag!
Danke noch Mal für Eure Hilfe.

Die Maschine steht in Deutschland, allerdings 400km von meinem Wohnort entfernt.  Bevor ich dahin fahre oder einen Steuerberater mit der Klärung der Details beauftrage, wolle ich wissen, ob was Grundsätzliches gegen einen Kauf vom Privat spricht.
Prinzipiell spricht nichts dagegen, solange man dem Finanzamt diese Anschaffung plausibel machen kann.
Dazu gibt es aus meiner Sicht eine Reihe von Fragen zu klären.
Unbar sollte das Geschäft auf jeden Fall abgewickelt werden, das alleine wird aber im Zweifel nicht reichen.

Ist die Maschine im Eigentum des Verkäufers resp. darf er darüber verfügen ? Gibt es Nachweise, Rechnungen etc.
Dass die Maschine von privat verkauft wird (bei der Summe) ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
Das Gerät wird ja mal irgendwo im Anlagevermögen gewesen sein.

ist der Preis marktgerecht ? Kann man das belegen durch Vergleich mit Neupreis oder anderen Angeboten ?
Sitzt der Verkäufer in Deutschland, EU Ausland oder gar ganz im Drittland ?
Wird die Maschine tatsächlich im Unternehmen gebraucht und werden damit adäquate Gewinne erzielt ?
Sonst könnte das am Ende auch in Liebhaberei resp. verdeckte Gewinnausschüttung enden.

Je größer die Summe, umso größer das Interesse seitens des Finanzamts.
Zitat
revac schreibt:
Die Maschine steht in Deutschland, allerdings 400km von meinem Wohnort entfernt.  Bevor ich dahin fahre oder einen Steuerberater mit der Klärung der Details beauftrage, wolle ich wissen, ob was Grundsätzliches gegen einen Kauf vom Privat spricht.

was kostet die maschine neu? was ist, wenn die maschine kaputt geht?
hat sich ein fachmann das teil mal angesehen und den zustand geprüft?
das sollte auch vor dem kauf geklärt werden.
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