Seit ein paar Tagen bin ich etwas verwirrt
Mein Vorgesetzter sagte, dass man bei Eingangsrechnungen, welche ein Leistungs-/Lieferdatum aus 2019, sowie ein Rechnungsdatum aus 2019 haben, die jedoch erst in 2020 bei uns eingeht, "aufpassen" muss aufgrund der Vorsteuer.
Leider verstehe ich das nicht ganz. Denn meiner Meinung nach handelt es sich um wertaufhellende Tatsachen, da es vor dem Bilanzstichtag verursacht wurde, aber bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses ja bekannt geworden ist (vrs. März/April 2020).
Ich darf die Rechnung doch in 2019 buchen, wenn sie ein Leistungs- sowie Rechnungsdatum aus 2019 hat?
Oder dürfte ich hier die Vorsteuer erst im neuen Jahr geltend machen? Wie müsste ich das dann buchen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße
Kathi