Hallo Zusammen,
bei folgender Fragestellung benötige ich bitte Hilfe im Bezug auf die Bilanzierung eines Patents:
Ein Unternehmen meldet ein Patent an. Dies würde ich als Aktivtausch ansehen, Kassenbestand gegen immaterielle Güter. Vereinfacht gehen wir hier nur mal von Anwalts+Anmeldegbühren aus, das soll hier jetzt aber nicht der Fokus sein, vielmehr geht es jetzt um das vorhandene immaterielle Gut in der Bilanz. Normalerweise würde ich nun eine Nutzungsdauer zugrunde legen und eben über die Dauer linear abschreiben. Ist das soweit korrekt?
Wie behandelt man in der Bilanz die Fälle:
1) Der Prüfbescheid ist für die Firma inakzeptabel und diese entscheidet sich gegen die Erwiderung des Prüfbescheids.
2) Das Patent wird erteilt, jedoch entscheidet sich die Firma, die ab dem 3. Jahr anfallenden Patentgebühren nicht zu entrichten. Das Patent läuft also vor der geplanten Nutzungsdauer aus. Eine Sonderabschreibung ist bei Patenten nicht möglich soweit ich weiß.
Besten Dank
bei folgender Fragestellung benötige ich bitte Hilfe im Bezug auf die Bilanzierung eines Patents:
Ein Unternehmen meldet ein Patent an. Dies würde ich als Aktivtausch ansehen, Kassenbestand gegen immaterielle Güter. Vereinfacht gehen wir hier nur mal von Anwalts+Anmeldegbühren aus, das soll hier jetzt aber nicht der Fokus sein, vielmehr geht es jetzt um das vorhandene immaterielle Gut in der Bilanz. Normalerweise würde ich nun eine Nutzungsdauer zugrunde legen und eben über die Dauer linear abschreiben. Ist das soweit korrekt?
Wie behandelt man in der Bilanz die Fälle:
1) Der Prüfbescheid ist für die Firma inakzeptabel und diese entscheidet sich gegen die Erwiderung des Prüfbescheids.
2) Das Patent wird erteilt, jedoch entscheidet sich die Firma, die ab dem 3. Jahr anfallenden Patentgebühren nicht zu entrichten. Das Patent läuft also vor der geplanten Nutzungsdauer aus. Eine Sonderabschreibung ist bei Patenten nicht möglich soweit ich weiß.
Besten Dank