Auslaufendes Patent in der Bilanz

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Auslaufendes Patent in der Bilanz
Hallo Zusammen,

bei folgender Fragestellung benötige ich bitte Hilfe im Bezug auf die Bilanzierung eines Patents:

Ein Unternehmen meldet ein Patent an. Dies würde ich als Aktivtausch ansehen, Kassenbestand gegen immaterielle Güter. Vereinfacht gehen wir hier nur mal von Anwalts+Anmeldegbühren aus, das soll hier jetzt aber nicht der Fokus sein, vielmehr geht es jetzt um das vorhandene immaterielle Gut in der Bilanz. Normalerweise würde ich nun eine Nutzungsdauer zugrunde legen und eben über die Dauer linear abschreiben. Ist das soweit korrekt?

Wie behandelt man in der Bilanz die Fälle:
1) Der Prüfbescheid ist für die Firma inakzeptabel und diese entscheidet sich gegen die Erwiderung des Prüfbescheids.
2) Das Patent wird erteilt, jedoch entscheidet sich die Firma, die ab dem 3. Jahr anfallenden Patentgebühren nicht zu entrichten. Das Patent läuft also vor der geplanten Nutzungsdauer aus. Eine Sonderabschreibung ist bei Patenten nicht möglich soweit ich weiß.

Besten Dank
Hi Benni,

so wie du es beschrieben hast, hört sich das schon mal ganz gut an.

Zu deinen Fallkonstellationen:

1) Hab ich das richtig verstanden? Der Prüfbescheid und negativ und somit kann das Patent kein Patent werden?
   Wenn dem so ist, dann würde ich sagen einstweilen kein AV, solange bis ein positiver Bescheid erfolgt -> dann allerdings auch die notwendigen Anwaltskosten mit
   aktivieren.

2) ist dann die geplante ND tatsächlich 3 Jahre, wenn ich ja schon im Vorhinein plane, dass ich im 3.Jahr das Patent gar nicht mehr nutzen werde?
    Dann wäre die geplante ND auf 2 Jahre festzulegen (allerdings würde ich dies immer gaaaanz gut dokumentieren damit es einer späteren BP auch standhält)
    Theoretisch kann man auch sagen ND geplant auf 3 Jahre und im 3.Jahr.. Überraschung... man lässt es auslaufen, da sich der Umsatz nicht so entwickelt, dass
    das Patent sich rechnen würde...    warum dann eine außerplanmäßige AfA nicht möglich sein sollte, ist mir unbekannt....


hoffe, das hilft dir weiter!

Liebe Grüße
die drei ?
[COLOR=#33FF33]PATENTE IN DER IFRS-BILANZ[/COLOR]

Grundsätzlich:
Damit ein Posten als immaterieller Vermögenswert angesetzt werden kann, muss dieser laut IAS nachweislich der Definition eines
immateriellen Vermögenswertes entsprechen und die in IAS enthaltenen Ansatzkriterien erfüllen. Der Nachweis bei Selbsterstellung
gilt als wesentlich schwieriger. Nur wenn alle Ansatzkriterien des IAS  kumulativ erfüllt sind, kann eine ERSTE Aktivierung erfolgen.
Andernfalls müssen alle angefallenen Kosten als Aufwand verbucht werden.

Die Aktivierung von (intangible) assets erfolgt nach IAS/ IFRS anhand einer zweistufigen Prüfung: Zunächst wird anhand der definitions
überprüft, ob tatsächlich ein immaterieller Vermögenswert vorliegt.

Die zweite Stufe der Prüfung auf Aktivierungsfähigkeit, die dem Rahmenkonzept (framework) entlehnt ist, fordert einen hinreichend
wahrscheinlichen Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens (probability) sowie die Gewährleistung einer objektiven Mess- und Bewertbarkeit
(reliability) für die Anschaffungs- oder Herstellkosten immaterieller Vermögenswerte.

Die Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses muss ebenfalls begründet werden!


[COLOR=#FF33BB]DENN[/COLOR]
Eine reine rechtliche Betrachtung, ob ein Patent erteilt worden ist oder nicht, oder ob das Patent ausläuft oder nicht spielen keine Rolle!
Auch bei einem ausgelaufenen Patent können der Unternehmung noch Umsatzerläse zufließen!

Gruß
PJane
PJ
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