Bilanz

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Bilanz, Bilanz erstellen bei Liquidation
Wir haben unsere  Firma (GmbH) ende 2017 Notariell Liquidiert, haben aber nach einem Monat neue Firma gegründet (Personen Gesellschaft).Wir haben  Wartezeit von einem Jahr und keine Gewinne und Verbindlichkeiten mehr. Wir haben wir von bestehenden Kapital ein Teil auf das Konto von der neuen Firma Überwiesen. Wie kann ich die Summe in der Bilanz Buchen?
Hallo Maxl,

die Liquidation einer GmbH und die Neugründung ein einer Personengesellschaft gehört ja nicht gerade zu den Alltagsgeschäften. Und daher fehlen in Deiner Frage noch ein paar Angaben zum Sachverhalt. Was passiert mit dem Anlagevermögen der GmbH? ist das schön komplett verkauft und wurde es von den Gesellschaftern entnommen? Wie soll das Geld in die Personengesellschaft übertragen werden.? Als Gesellschaftereinlage der einzelnen Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag?

Da es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt (Bewertung der eingebrachten Vermögensgegenstände mit dem Buch-/Teil- oder Verkehrswert etc.) empfehle ich nachdrücklich, einen Steuerberater mit ins Boot zu holen.

Grüße Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Nein, Komplet verkauft ist die Anlagevermögen nicht, Das Geld ist in die Personalgesellschaft als Einzahlung für stiller Teilhaber also als Einlage überwiesen. Die Firma hat keine schulden oder Verbindlichkeiten, wir haben auch keine einnahmen gehabt. Daher auch die Liquidation.
Zitat
Jogi schreibt:
Hallo Maxl,

die Liquidation einer GmbH und die Neugründung ein einer Personengesellschaft gehört ja nicht gerade zu den Alltagsgeschäften. Und daher fehlen in Deiner Frage noch ein paar Angaben zum Sachverhalt. Was passiert mit dem Anlagevermögen der GmbH? ist das schön komplett verkauft und wurde es von den Gesellschaftern entnommen? Wie soll das Geld in die Personengesellschaft übertragen werden.? Als Gesellschaftereinlage der einzelnen Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag?

Da es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt (Bewertung der eingebrachten Vermögensgegenstände mit dem Buch-/Teil- oder Verkehrswert etc.) empfehle ich nachdrücklich, einen Steuerberater mit ins Boot zu holen.

Grüße Jogi
Zitat
Maxl schreibt:
Nein, Komplet verkauft ist die Anlagevermögen nicht, Das Geld ist in die Personalgesellschaft als Einzahlung für stiller Teilhaber also als Einlage überwiesen. Die Firma hat keine schulden oder Verbindlichkeiten, wir haben auch keine einnahmen gehabt. Daher auch die Liquidation.
Hallo Maxl,

wenn die Firma liquidiert wurde, dann muss doch ein Wert für das Anlagevermögen festgestellt worden sein.

Das ist genau der Wert, zu dem die neue Firma es "gekauft" hat.
Also mir erschließt sich im Augenblick noch nicht das Konstrukt der "stillen Teilhabe".
Soll hier die GmbH i.L. als typisch oder atypisch still beteiligt werden?
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Zitat
MiaVomVelde schreibt:
Hallo Maxl,

wenn die Firma liquidiert wurde, dann muss doch ein Wert für das Anlagevermögen festgestellt worden sein.

Das ist genau der Wert, zu dem die neue Firma es "gekauft" hat.
Wie würden Sie in der Bilanz der Alte Firma GmbH die Summe dann Buchen so das wir ohne Nachteile gegenüber der Finanzamt und Körpersteuer nachzahlen?
P.S. Alte Firma ist eine GmbH. Neue Firma ist eine Personengesellschaft.
Zitat
Maxl schreibt:
Wie würden Sie in der Bilanz der Alte Firma GmbH die Summe dann Buchen so das wir ohne Nachteile gegenüber der Finanzamt und Körpersteuer nachzahlen?
Es geht nicht darum, wie man das bucht (das kommt erst danach), sondern wie die Gegenstände in der Liquidationseröffnungsbilanz bewertet werden müssen. Und hier sind Veräusserungspreise zu ermitteln (das Prinzip der Unternehmensfortführung gilt nicht mehr). Also diese am Markt erzielbaren Preise erforschen und gut dokumentieren. Und mit diesen Werten, die zu Zu- und Abschreibungen führen können, wird dann entnommen, allerdings, da GmbH nur über entsprechende Verträge.

Bei der Personengesellschaft wird dann jeweils eingelegt, sofern ihr kein Sonderbetriebsvermögen bilden möchtet.
Zitat
sogehts schreibt:
Zitat
Maxl schreibt:
Wie würden Sie in der Bilanz der Alte Firma GmbH die Summe dann Buchen so das wir ohne Nachteile gegenüber der Finanzamt und Körpersteuer nachzahlen?
Es geht nicht darum, wie man das bucht (das kommt erst danach), sondern wie die Gegenstände in der Liquidationseröffnungsbilanz bewertet werden müssen. Und hier sind Veräusserungspreise zu ermitteln (das Prinzip der Unternehmensfortführung gilt nicht mehr). Also diese am Markt erzielbaren Preise erforschen und gut dokumentieren. Und mit diesen Werten, die zu Zu- und Abschreibungen führen können, wird dann entnommen, allerdings, da GmbH nur über entsprechende Verträge.

Bei der Personengesellschaft wird dann jeweils eingelegt, sofern ihr kein Sonderbetriebsvermögen bilden möchtet.
Zitat
sogehts schreibt:
Zitat
Maxl schreibt:
Wie würden Sie in der Bilanz der Alte Firma GmbH die Summe dann Buchen so das wir ohne Nachteile gegenüber der Finanzamt und Körpersteuer nachzahlen?
Es geht nicht darum, wie man das bucht (das kommt erst danach), sondern wie die Gegenstände in der Liquidationseröffnungsbilanz bewertet werden müssen. Und hier sind Veräusserungspreise zu ermitteln (das Prinzip der Unternehmensfortführung gilt nicht mehr). Also diese am Markt erzielbaren Preise erforschen und gut dokumentieren. Und mit diesen Werten, die zu Zu- und Abschreibungen führen können, wird dann entnommen, allerdings, da GmbH nur über entsprechende Verträge.

Bei der Personengesellschaft wird dann jeweils eingelegt, sofern ihr kein Sonderbetriebsvermögen bilden möchtet.
Wir haben die Firma nicht verkauft sondern einfach Liquidiert weil wir in unsere neue Firma mit dem Geld investieren wollten. Daher Marktpreis nicht nötig. Es geht nur um einen simplen Buchungssatz wie man das Restkapital in der Abschlussbilanz Bucht.
Zitat
Maxl schreibt:Wir haben die Firma nicht verkauft sondern einfach Liquidiert weil wir in unsere neue Firma mit dem Geld investieren wollten. Daher Marktpreis nicht nötig. Es geht nur um einen simplen Buchungssatz wie man das Restkapital in der Abschlussbilanz Bucht.
Du scheinst immer noch nicht verstanden zu haben, dass für Kapitalgesellschaften gesonderte Vorschriften gelten. Ihr seid gesetzlich verpflichtet, eine Liquidationseröffnungsbilanz und eine Liquidationsschlussbilanz nach Verkauf/Verwertung aller Vermögensgegegenstände aufzustellen. Daraus ergibt sich dann die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung durch die Aufgabe der GmbH!

Die Personengesellschaft ist davon völlig getrennt zu behandeln. Alles, was in dei Personengesellschaft eingelegt wird, legt ihr als Gesellschafter ein (Privateinlagen), da wird nichts verschoben von einer Gesellschaft zur anderen.

Ihr solltet euch ganz schnell fachlichen Rat holen - sonst fallt ihr beim Finanzamt und dem Bundesanzeiger ganz gehörgi auf die Nase. Der Bundesanzeiger setzt sehr schnell Bußgleder an, wenn Bilanzen nicht aufgestellt und eingereicht werden, das Finanzamt schätzt, wenn ihr keine Liquidationsbilanzen einreicht und das sicher nicht zu eurem Vorteil.

Aber mach was du willst - ich habe dir aufgezeigt, was zu machen ist.
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