Darlehen / Ausweisen kurzfristig oder mittelfristig, langfristig

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Darlehen / Ausweisen kurzfristig oder mittelfristig, langfristig, Darlehen / Ausweisen kurzfristig oder mittelfristig, langfristig
Wie ist ein Darlehen / Kredit auszuweisen der immer um ein Jahre verlängert wird
und mittlerweile über 1 Jahr, teilweise schon über 2 Jahre unverändert
in der Bilanz aufgeführt wird.

Es werden nur die Zinsen bezahlt,

Es wird jedes Jahr der alte Darlehensvertrag mit einem neuen Vertrag sozusagen verlängert.


Kann man diese Darlehen schon als mittelfristig ausweisen?

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder irgendwa in der Fachliteratur?
Wenn es sich um den Kredit in deiner anderen Frage handelt: auch hier ist zu fragen, ob der Kredit überhaupt innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden kann oder hier nur die Jahresfrist gewählt wurde, um bestimmte steuerliche (und handelsrechtliche) Vorschriften zur Abzinsung zu "umschiffen". Erst wenn man alles weiß, kann man etwas zur Fristigkeit und dem Ausweis sagen.
Die beiden Kredite werden nie zurückgezahlt werden.

Kann die Tochtergesellschaft nie.
Wenn sie es machen würde würde es zur Zahlungsunfähigkeit kommen.

Es handelt sich in beiden Fällen um hohe Kredite, 7-Stellige Summen.

Der eine Kredit läuft jetzt schon in das 2 Jahr, der älter gibt es schon 3 Jahre.

Meine Vermutung ist auch das in der Muttergesellschaft irgendwelche Regeln gibt und die das nicht anders ausweisen wollen.

Aber wenn  ich weiß ich kann diesen Kredit nicht kurz oder mittelfristig zurückzahlen müsste man diesen nicht als
langfristig ausweisen?

Ich habe leider kein Urteil oder Vorschrift gefunden.
Vielleicht kann mir jemand in diesem Forum hier helfen.

Vielen Dank im voraus.
Die Bilanzierungsvorschriften sind rein vom Text her klar - solange die Laufzeit maximal ein Jahr ist vertraglich, ist zumindest in der Handelsbilanz von kurzfrisitg auszugehen. Es gibt aber auch so etwas wie den Anhang, in dem zusätzliche Angaben gemacht werden müssen, um die Lage der Gesellschaft richtig beurteilen zu können. Und hier muss m. E. nach zwingend darauf hingewiesen werden, dass diese Darlehen schon seit xx.xx.xxxx laufen und voraussichtlich auch in Zukunft prolongiert werden (müssen), um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.
Steuerlich solltet Ihr das mit Eurem Berater besprechen.
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