Jahresabschluss Auflösung GbR

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[ geschlossen ] Jahresabschluss Auflösung GbR
Hallo Zusammen,
nachdem ich hier Ende letzten Jahres Super-Hilfe beim Verbuchen eines BP-Berichts bekommen habe, traue ich mich, nach angemessenem Zeitabstand... :-), wieder eine Frage zu stellen...

Ich habe den Jahresabschluss 2007 einer 2-Personen-GbR zu fertigen, die unterjährig aufgegeben wurde. Danach wurde die "Firma" von einem der beiden Gesellschafter als Einzelunternehmen weitergeführt, der zweite Gesellschafter ist ausgestiegen. Also, ich habe den Jahresabschluss der Müller & Schmidt GbR vom 01.01. - 31.05.07 und danach den Jahreabschluss der Firma Müller vom 01.06.07 - bis 31.12.07. Die Bankverbindung, Kundenkontakte wurden übernommen. In beiden Fällen ist es eine OPOS-Buchhaltung. So hatte die GbR zum "Ende hin" noch Forderungen i. H. v. 50 T€ und Verbindlichkeiten i. H. v. 30 T€. Diese wurden im Laufe des weiteren Jahres über das Konto der Einzelfirma beglichen. Auch Anlagevermögen wurde von der Einzelfirma übernommen etc. Das Finanzamt will für die GbR auch eine Schlussbilanz... Dazu mehrere Fragen: Einmal zur Begrifflichkeit, d. h. muss ich zwei Bilanzen für die GbR machen, also einmal eine "normale" mit dem Rumpfwirtschaftsjahrende 31.05.07 und eine getrennte Schlussbilanz? Oder mache ich zum Firmenende eine Schlussbilanz zum 31.05.07? Wie verhält sich das mit den Forderungen, Verbindlichkeiten, dem Anlagevermögen etc. Kann die GbR zum 31.05.07 noch Forderungen und Verbindlichkeiten haben oder müssen diese zwangsläufig ausgebucht werden, damit alles auf Null steht? Sorry für meine doofen Fragen, aber so einen Fall hatte ich noch nicht... Ich danke Euch sehr für jegliche Hilfe!! Grüße, Graceland
Hallo Graceland,

also zum 31.05.07 musst du für die GbR eine Schlussbilanz erstellen, die dann gleichzeitig die Anfangsbestände für das Einzelunternehmen sind.

Damit dies funktionieren kann, musst du das EK des ausscheidenden Gesellschafters auflösen, besser gesagt auf Null stellen. Alles raus und in Fdg. und Vbk. rein. Sollten später noch Zahlungen bei dem Einzelunternehmen eingehen, die der Gbr gehören. So müssen Sie in der Schlussbilanz der Gbr. als Fdg. an z.b. Erlöse mit eingebucht werden, so das der Zahlungseingang im Einzelunternehmen, nicht mehr beim Einzelunternehmen erfolgswirksam ist. Zur Schlussbilanz der Gbr. muss dann noch die einheitl. und gesonderte Gewinnfeststellung und das sollte es gewesen sein.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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