Wechsel von EÜR zur Bilanz wegen hoher Umsatzsteuerschuld

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Wechsel von EÜR zur Bilanz wegen hoher Umsatzsteuerschuld
Hallo Leute,

ich bräuchte mal kurz eure Aufmerksamkeit!

Ein Einzelunternehmer überschreitet die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ und erwirtschaftet im folgendem Jahr einen hohen Umsatz ohne irgendeinen Cent ans Finanzamt abzudrücken. Erst im darauf folgendem 3. Jahr wird die USt beglichen.

Bei der Anwendung der EÜR würde der Unternehmer in dem 2. Jahr durch die Nichtzahlung der Umsatzsteuer, demzufolge keine Betriebsausgabe vorweisen können und es käme zu einem relativ hohen Gewinn, der wiederum eine hohe ESt auslöst. Das will man natürlich vermeiden!

Frage:
Wäre es also nicht cleverer im 2. Jahr der Unternehmung lieber eine Bilanz zu erstellen statt der EÜR? Bei der Bilanz wird die USt ja als Verbindlichkeit ausgewiesen und fließt nicht ins Betriebsergebnis (GuV) ein.

Liege ich da richtig? Oder gibt es da irgendwo einen Haken?

Gruss :-)
1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.)
2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze)
3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12.

Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer. Ist doch "nur" ein Verschiebebahnhof. Bei den heutigen Zinsen hast du keinen Einfluss mehr auf das Zinsergebnis und das Geld hast du doch auch schon von deinen Kunden erhalten.
Zitat
Liege ich da richtig? Oder gibt es da irgendwo einen Haken?

Zitat
Erst im darauf folgendem 3. Jahr wird die USt beglichen.

Das ist der Haken. Im dritten Jahr wurde der Gewinn um die USt-Schuld aus dem 1 Jahr gemindert.
Danke erstmal für eure Denkanstösse :-)

Zitat
1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.)
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln,
- sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist

Zitat
2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze)
- das Geld wurde Bar vereinnahmt, es handelt sich um ein Gastronomiebetrieb. Rechnungen wurden demnach keine geschrieben!

Zitat
3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12.
- das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf

Zitat
Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer.
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken. Die EÜR wäre für den Unternehmer m. E. daher zum Nachteil.

Nochmal:
Wenn ich also ab dem 2. Jahr bilanziere, würde am Ende des Jahres nach der Verbuchung der Kasseneinnahmen, lediglich eine USt-Verbindlichkeit auf der Passiva stehen, richtig? Im 3. Jahr bei der Zahlung der USt ans Finanzamt, käme es zu einer Verminderung des Bankkontos, demzufolge nur zu einer Aktiv-Passiv-Minderung, welches bekanntlich keine Erfolgsauswirkung hat.

Ich hätte also die hohe USt-Schuld im 2. Jahr ergebnisneutral behandelt und bräuchte, wie sonst bei jedem regelbesteuernden Unternehmer auch, nur die Nettoerlöse als Bemessungsgrundlage für den Gewinn heranzuziehen.

Zusammenfassend: Die Verbuchung und spätere Bezahlung der USt-Zahllast wären jeweils erfolgsneutral!

Stimmt Ihr mir da zu?
Zitat
MrFibu schreibt:
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln, - sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist
Du verwechselst hier Handelsbilanz beim Bundesanzeiger (zu der du sicher nicht verpflichtet bist), daher auch keine "kleine" bzw. "kleinst"-Bilanz zu hinterlegen ist mit der steuerlichen E-Bilanz, für die es eben keine Erleichterungen von der Finanzverwaltung gibt. Die Taxonomie ist für alle Unternehmen vorgegeben und wird von Jahr zu Jahr ausführlicher. Also sicher nicht in deinem Sinne.
Zitat
MrFibu schreibt:
das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf
Und du bist dir da auch klar darüber, was das für sonstige Auswirkungen (auch auf deinen Gewinn des 1. Jahres) haben kann?
Zitat
MrFibu schreibt:
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken
Die Rechnung ist zwar richtig, aber ob da das Finanzamt mitspielt? Dies ist doch ganz offensichtlich, was du beabsichtigst und genau danach wird das Finanzamt dich fragen, wenn es keinen anderen Grund gibt, zur Bilanzierung zu wechseln. Zumal, wenn dir nach drei Jahren plötzlich einfällt, dass EÜR vielleicht doch das "Richtigere" für dich wäre.

Aber du musst wissen, was du machst.
Zitat
Und du bist dir da auch klar darüber, was das für sonstige Auswirkungen (auch auf deinen Gewinn des 1. Jahres) haben kann?
Am Ende des ersten Jahres wären lediglich Lieferverbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.000€ aufzunehmen. Eine USt-Verbindlichkeit besteht nicht, weil er da noch Kleinunternehmer war. Es existieren des Weiteren keine Forderungen, da die Kunden im Laden direkt bezahlen. Der Ausgabegewinn wäre also relativ überschaubar.

Sonstige Auswirkungen sehe ich erstmal nur für die Eröffnungsbilanz:
- Inventur der Betriebs- u. Geschäftsausstattung
- jährliche Bestandsaufnahme der Waren (müsste anhand der letzten Lieferrechnung im Dezember geschätzt werden)
...sonst fällt mir nix besonderes ein

Zitat
Die Rechnung ist zwar richtig, aber ob da das Finanzamt mitspielt? Dies ist doch ganz offensichtlich, was du beabsichtigst und genau danach wird das Finanzamt dich fragen, wenn es keinen anderen Grund gibt, zur Bilanzierung zu wechseln.
Der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlung bedeutet doch zwangsläufig immer die Ausübung eines freien Gestaltungsrechts oder etwa nicht? Irgendwelche Gründe hat man doch immer, wenn man sich diese Arbeit macht. Darf dieses Recht etwa dann nicht zur Steueroptimierung ausgeübt werden?

Ich frage mich nur, ob das Finanzamt es akzeptiert vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, vor allem wenn eine Betriebsprüfung im Raum steht. Denn die Rechtsprechung besagt ja, dass man die Eröffnungsbilanz zeitnah erstellen muss (ob man diese dann gleichzeitig dem Finanzamt bekannt geben muss, kann ich nicht eindeutig aus der Rechtssprechung entnehmen...klar, besser wäre es natürlich).

Oder wäre es in diesem Falle sowieso ganz anders zu sehen, weil bisher noch gar keine einzige Gewinnermittlung abgegeben wurde? Denn es heißt ja auch an anderer Stelle:
Zitat
Die Wahl der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ist möglich, solange der Steuerpflichtige noch keine (wirksame) Wahl für die Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG getroffen hat.
Also: Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt zum gleichem Zeitpunkt zwei unterschiedliche Gewinnermittlungen mit einer Überleitungsrechnung vorlegt, müsste das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer diese Entscheidung doch akzeptieren, oder?.  Die Motive, die er für diese Wahl in Betracht gezogen hat, sollten m. E. unerheblich sein.

Wie seht ihr das?
Zitat
MrFibu schreibt:
jährliche Bestandsaufnahme der Waren (müsste anhand der letzten Lieferrechnung im Dezember geschätzt werden)
Und das gehört in die Überleitungsrechnung und erhöht den Gewinn des EÜR-Jahres 1!
Zitat
MrFibu schreibt:
Darf dieses Recht etwa dann nicht zur Steueroptimierung ausgeübt werden?
Das Finanzamt darf durchaus hinterfragen - es gibt nämlich auch noch den § 42 AO Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Und wenn nur eine Gewinnverschiebung hier der Grund für den Übergang ist, könnte das Finanzamt schon auf "dumme Gedanken" kommen.
Zitat
MrFibu schreibt:
Ich frage mich nur, ob das Finanzamt es akzeptiert vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, vor allem wenn eine Betriebsprüfung im Raum steht. Denn die Rechtsprechung besagt ja, dass man die Eröffnungsbilanz zeitnah erstellen muss (ob man diese dann gleichzeitig dem Finanzamt bekannt geben muss, kann ich nicht eindeutig aus der Rechtssprechung entnehmen...klar, besser wäre es natürlich).
Wenn die Erklärung für Jahr 1 schon abgegeben ist, wäre die Eröffnungsbilanz für Jahr 2 jetzt sowieso zu spät - du hast nämlich Jahr 1 mit EÜR erklärt und die Absicht, auf Bilanz zu wechseln, hierbei nicht berücksichtigt.
Und - wenn eine Bp angekündigt ist - könnte es sowieso zu spät sein. Die Betriebsprüfer sehen sich hier schon sehr genau an, ob es Gründe für einen Wechsel gibt, der betriebswirtschaftlich Sinn macht.
Zitat
MrFibu schreibt:
Also: Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt zum gleichem Zeitpunkt zwei unterschiedliche Gewinnermittlungen mit einer Überleitungsrechnung vorlegt, müsste das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer diese Entscheidung doch akzeptieren, oder?.
Nein, denn spätestens, wenn die Bescheide für das abgelaufene Jahr bestandskräftig geworden sind, gibt es nur noch wenige Gründe diese zu ändern. Und zugunsten des Steuerpflichtigen sind die Voraussetzungen schon recht hoch (siehe dir einmal die §§ 172 ff. AO an).
Zitat
MrFibu schreibt:
ie Motive, die er für diese Wahl in Betracht gezogen hat, sollten m. E. unerheblich sein.
Diese sind sehr wohl von Belang - es gibt hier auch schon eine Latte an Rechtsprechung!
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......

Organschaft und atypisch stille Beteiligung Organschaft und atypisch stille Beteiligung Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom......

„AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI „AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI Payhawk hat heute die Einführung von „AI Office of the CFO“ bekannt gegeben – einer Suite spezialisierter KI-Agenten, welche die Produktivität von Finanzteams drastisch steigern und zeitgleich eine vollständige......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am......

Bilanzbuchhalter (w/m/d) Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit innovativen Entwicklungen für die Automotive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunftsweisenden System-Lösungen im Bereich der Ste......

Kaufmännischer Leiter (m/w/d) Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen ......

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) Im Jahr 1872 gründete Hermann Sprenger eine Fabrik für Reitzubehör. Im Laufe der Jahre nahmen seine Nach­folger die Herstellung von Boots­beschlägen und Hunde­zubehör hinzu. Die jahrzehnte­lange Erfah......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Fachkraft für Finanz­buchhaltung (m/w/d)
Als renommiertes Forschungs­institut mit internationalem Umfeld leistet das Max‑Planck-Institut für Chemie einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaft. Um unser Team in der Finanzbuchhaltung zu verstärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft für Finanz­buchhaltung (m/w/d) Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

(Senior) Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>