1% Regelung Firmenwagen bei Bezug vom Krankengeld

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1% Regelung Firmenwagen bei Bezug vom Krankengeld, Firmenwagen - GwV
Hallo zusammen,

wenn ein Angestellter Krankengeld bezieht, muss er weiterhin die 1% Regelung bei seinem Firmenwagen versteuern ?

Danke für eure Unterstützungen,

Gruß, NN
Guten Morgen,

über welche Dauer von Krankheit sprechen Sie?
Rechtlich sieht das so aus:
Die Be­rech­ti­gung zur Pri­vat­nut­zung ei­nes Dienst­wa­gens endet mit dem Ab­lauf der sechs­wö­chi­gen Ent­gelt­fort­zah­lung bei Krank­heit
Ab die­sem Zeit­punkt, d.h. bei ei­ner län­ge­ren krank­heits­be­ding­ten Ar­beits­un­fä­hig­keit, kann ein Dienst­wa­gen da­her vom Ar­beit­ge­ber her­aus­ver­langt wer­den.

Ei­ne Aus­nah­me gilt nur dann, wenn der Ar­beits­ver­trag aus­drück­lich vor­sieht, dass der Ar­beit­neh­mer den Dienst­wa­gen auch über den sechs­wö­chi­gen Zeit­raum der Ent­gelt­fort­zah­lung hin­aus nut­zen darf

Gruß,
AG
Guten Morgen,

danke für deine Antwort.

Zum 01.09.17 endete die sechswöchige  Ent­gelt­fort­zah­lung. Die Berechtigung zur Privatnutzung über den sechswöchigen Zeitraum ist vertraglich nicht festgelegt.
Die Firma hat ab 01.09.17 das Fahrzeug auch nicht zurückverlangt und somit steht dem Arbeitnehmer das Fahrzeug noch zur Verfügung.

Also ist es dann richtig, dass die 1% Regelung weiterhin in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers berücksichtigt werden muss? unabhängig davon ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug wirklich benutzt oder nicht !!

Oder aber der Arbeitnehmer gibt das Fahrzeug auf seine eigene initiative zurück und somit fällt die Versteuerung in seiner Lohnabrechnung ??

Danke und Gruß
NN
Sie nutzen das KfZ und da ist natürlich der Privatanteil zu versteuern - Sie haben Glück, dass der AG das Fahrzeug nicht zurück verlangt - Sie haben keine Kosten!
Wenn Sie das Kfz nicht nutzen - geben Sie es zurück!
E.
Danke eugenie für Ihre Antwort,

es ging nicht darum, wer Glück hat oder wer was nicht zurück verlangt hat.
Es ging darum wie der AG aufgrund der Rechtslage gegenüber dem AN argumentieren kann.

Vielen Dank
NN
https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/krankengeld-und-dienstwagen-wie-rechnet-man-das-ab/

Dieser Link, klärt eigentlich alle Fragen aus meiner Sicht.

VG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

danke für den Link.

Wie die Rechtslage ist, leuchtet mir langsam ein.
Nur eine Frage zum Verständnis:  Wer muss sich um die Berechnung kümmern, ob die Leistung beitragsfrei oder beitragspflichtig ist?
ich vermute der AN, da der AG die Höhe der Entgeltersatzleistung nicht weiß.

Gruß, NN
Aus meiner Sicht berechnet das die Krankenkasse, welche sich ggf beim Arbeitgegber erkundigt, oder dies aus den Lohnabrechnugen erkennt.

VG
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Gelöscht.
Bearbeitet: Klinger - 17.02.2020 00:50:57
Seiten: 1
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