wenn ein Angestellter Krankengeld bezieht, muss er weiterhin die 1% Regelung bei seinem Firmenwagen versteuern ?
Danke für eure Unterstützungen,
Gruß, NN
20.09.2017 15:08:02
Hallo zusammen,
wenn ein Angestellter Krankengeld bezieht, muss er weiterhin die 1% Regelung bei seinem Firmenwagen versteuern ? Danke für eure Unterstützungen, Gruß, NN |
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21.09.2017 08:34:28
Guten Morgen,
über welche Dauer von Krankheit sprechen Sie? Rechtlich sieht das so aus: Die Berechtigung zur Privatnutzung eines Dienstwagens endet mit dem Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bei Krankheit Ab diesem Zeitpunkt, d.h. bei einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, kann ein Dienstwagen daher vom Arbeitgeber herausverlangt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich vorsieht, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch über den sechswöchigen Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus nutzen darf Gruß, AG |
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21.09.2017 09:40:07
Guten Morgen,
danke für deine Antwort. Zum 01.09.17 endete die sechswöchige Entgeltfortzahlung. Die Berechtigung zur Privatnutzung über den sechswöchigen Zeitraum ist vertraglich nicht festgelegt. Die Firma hat ab 01.09.17 das Fahrzeug auch nicht zurückverlangt und somit steht dem Arbeitnehmer das Fahrzeug noch zur Verfügung. Also ist es dann richtig, dass die 1% Regelung weiterhin in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers berücksichtigt werden muss? unabhängig davon ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug wirklich benutzt oder nicht !! Oder aber der Arbeitnehmer gibt das Fahrzeug auf seine eigene initiative zurück und somit fällt die Versteuerung in seiner Lohnabrechnung ?? Danke und Gruß NN |
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21.09.2017 11:43:06
Sie nutzen das KfZ und da ist natürlich der Privatanteil zu versteuern - Sie haben Glück, dass der AG das Fahrzeug nicht zurück verlangt - Sie haben keine Kosten!
Wenn Sie das Kfz nicht nutzen - geben Sie es zurück! E. |
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21.09.2017 12:36:31
Danke eugenie für Ihre Antwort,
es ging nicht darum, wer Glück hat oder wer was nicht zurück verlangt hat. Es ging darum wie der AG aufgrund der Rechtslage gegenüber dem AN argumentieren kann. Vielen Dank NN |
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21.09.2017 15:08:46
Dieser Link, klärt eigentlich alle Fragen aus meiner Sicht. VG Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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21.09.2017 16:06:43
Hallo Maik,
danke für den Link. Wie die Rechtslage ist, leuchtet mir langsam ein. Nur eine Frage zum Verständnis: Wer muss sich um die Berechnung kümmern, ob die Leistung beitragsfrei oder beitragspflichtig ist? ich vermute der AN, da der AG die Höhe der Entgeltersatzleistung nicht weiß. Gruß, NN |
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21.09.2017 17:26:44
Aus meiner Sicht berechnet das die Krankenkasse, welche sich ggf beim Arbeitgegber erkundigt, oder dies aus den Lohnabrechnugen erkennt.
VG
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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13.02.2020 20:09:49
Gelöscht.
Bearbeitet:
Klinger - 17.02.2020 00:50:57
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