Mitarbeiter Darlehen

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Mitarbeiter Darlehen, keine Rückzahlung / ausscheiden
Wie ist mit dieser Annahme / Beispiel zu verfahren.

Mitarbeiter bekommt ein Darlehen vom Arbeitgeber z. B. 20.000 €.
Nun kann er dieses Darlehen schon nicht zurückzahlen und beim Ausscheiden ist noch ein Betrag von ca. 10.000 € offen.

Meiner Ansicht nach müsste man von den 10.000 € hochrechnen als Nettolohn und dies zumindest versteuern.

Ansonsten könnte man doch dies als schwarz bezogenes Geld sehen?
Wie sehen Sie das?
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Zitat
Max999 schreibt:
Nun kann er dieses Darlehen schon nicht zurückzahlen und beim Ausscheiden ist noch ein Betrag von ca. 10.000 € offen

Er hat aber die 10.000 zurück bezahlt. Deshalb kann man nicht sagen, dass man vom Anfang an  wusste, dass das Darlehen nicht zurück bezahlt wird. Es kommt aber vor allem darauf an, wie die Rückzahlung vertraglich geregelt wurde und ob diese Vereinbarungen eingehalten wurden. Hoffentlich, wurde das Darlehen nicht über die Lohnabrechnung ausbezahlt?
Der Rechtsgrund des Darlehens ist nicht das Arbeitsverhältnis, sondern der Darlehensvertrag. Aus- und Rückzahlung des Darlehensstamms lösen deshalb keine lohnsteuerlichen Folgen aus. Sofern AG und AN nichts anderes vereinbart haben, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Erst wenn der AG auf eine Rückzahlung verzichtet, fällt Lohnsteuer an. Bloße Zahlungsunfähigkeit des AN ohne Rückzahlungsverzicht durch den AG führt m.E. nicht zu Arbeitslohn.
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