Hallo liebes Rechnungswesen-Forum,
wie ihr durch meine Überschrift bereits gemerkt habt, ich bin nicht vom Fach. Nichtsdestotrotz ist mir irgendwie die Aufgabe in den Schoß gefallen die Mittelabrufe für meinen Verein zu machen. Ich arbeite für einen Verein der vom Bund und Land gefördert wird, was bedeutet wir können unsere Sach- und Personalkosten der Zuständigen Behörde in Rechnung stellen. Ich hänge gerade an den Personalkosten. Ich weiß nicht was vom Gehalt eines Mitarbeiters ich als Mittelabruf der Förderung in Rechnung stellen darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einfach das Brutto-Gehalt angeben darf, da ich ( als Arbeitgeber) dadurch auch das Geld zurückbekommen würde, was der Arbeitnehmer privat an Steuern zahlt. Meine Vermutung wäre also, dass ich entweder das Netto-Gehalt + die Krankenkassenbeiträge des Arbeitgebers abrechnen darf oder eben die Gesamtkosten der Arbeitsstelle - die Steuern und Beiträge des Arbeitnehmers.
wäre das so richtig?
Grüße
Benny
wie ihr durch meine Überschrift bereits gemerkt habt, ich bin nicht vom Fach. Nichtsdestotrotz ist mir irgendwie die Aufgabe in den Schoß gefallen die Mittelabrufe für meinen Verein zu machen. Ich arbeite für einen Verein der vom Bund und Land gefördert wird, was bedeutet wir können unsere Sach- und Personalkosten der Zuständigen Behörde in Rechnung stellen. Ich hänge gerade an den Personalkosten. Ich weiß nicht was vom Gehalt eines Mitarbeiters ich als Mittelabruf der Förderung in Rechnung stellen darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einfach das Brutto-Gehalt angeben darf, da ich ( als Arbeitgeber) dadurch auch das Geld zurückbekommen würde, was der Arbeitnehmer privat an Steuern zahlt. Meine Vermutung wäre also, dass ich entweder das Netto-Gehalt + die Krankenkassenbeiträge des Arbeitgebers abrechnen darf oder eben die Gesamtkosten der Arbeitsstelle - die Steuern und Beiträge des Arbeitnehmers.
wäre das so richtig?
Grüße
Benny