Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage an euch:
Ich arbeite für einen Konzern der mehrere Betriebe beinhaltet, jedoch nicht unter einer GmbH o.ä..
Jetzt kommt es bei uns ab und zu vor, dass wenn in Betrieb A in der Sommersaison weniger los ist, der MA im Betrieb B arbeitet. Der MA bleibt jedoch in Betrieb A angestellt.
Gibt es da Stolpersteine gesetzlich gesehen? Hab gehört das Thema Mitarbeiterüberlassung sei sehr heiß, kann aber dazu nichts finden (oder ich geb die falsche Suche ein).
Die Weiterbelastungsrechnung (rechung im Sinn des mathematischen rechnens
)
Lohn + AG Anteil + BGN + 10% Aufschlag + MwSt
Danke für eure Tipps.
ich hätte mal eine Frage an euch:
Ich arbeite für einen Konzern der mehrere Betriebe beinhaltet, jedoch nicht unter einer GmbH o.ä..
Jetzt kommt es bei uns ab und zu vor, dass wenn in Betrieb A in der Sommersaison weniger los ist, der MA im Betrieb B arbeitet. Der MA bleibt jedoch in Betrieb A angestellt.
Gibt es da Stolpersteine gesetzlich gesehen? Hab gehört das Thema Mitarbeiterüberlassung sei sehr heiß, kann aber dazu nichts finden (oder ich geb die falsche Suche ein).
Die Weiterbelastungsrechnung (rechung im Sinn des mathematischen rechnens

Lohn + AG Anteil + BGN + 10% Aufschlag + MwSt
Danke für eure Tipps.