Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht, Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift die es verbiete eine Rechnungswesensoftware zu nutzen in Deutschland die nicht dem deutschen Recht entspricht:

O-Ton von dem Softwareanbieter:

ist ein führender Anbieter von Informationstechnologie in der Tschechischen Republik und der Slowakei. Es bietet auch Lösungen, die auf die gesetzlichen Bedingungen in Ungarn und Polen zugeschnitten sind.

Bitte um Eure Hilfe und Meinung.

Vielen Dank.
Hallo,

also ich würde das nicht machen - da ist mir der Anpassungsbedarf an deutsche Vorschriften viel zu hoch. Denke nur einmal an die per Elster abzugebenden Formulare wie UStVA, EÜR bzw. E-Bilanz, Steuererklärungen etc. Allein die Zuordnung der Konten zu diesen Formualaren nimmt dir viel Zeit. Dazu kommt dann noch, dass der Kontenrahmen sicher nicht den deutschen Gepflogenheiten entspricht und entsprechend angepasst werden muss einschließlich regelmäßiger Akrualisierungen etc.

Neu zu beachten wären auch die Vorschriften der DSGVO - gelten zwar auch in Tschechien un der der Slowakei, ich weiß aber nicht, ob dies in dem Programm schon umgesetzt ist. Weiter wäre bei Arbeitnehmern zu beachten, dass zwingend das deutsche Elstam-Verfahren eingesetzt werden muss und alle Vorschriften des Einkommen-/Lohnsteuergesetzes und der Sozialgesetze beachtet werden müssen.

Das alles spricht für mich gegen den Einsatz dieses Programms in Deutschland.
Sehe ich genau so.

Aber gibt es da irgend einen Paragraphen oder Gesetz denn man zittieren könnte, oder zumindest der Geschäftsleitung vorlegen könnte?

Wenn ich dies argumentiere es gibt Anpassungsschwierigkeiten etc. dann bekommt man wahrscheinlich die Antwort "Da müssen Sie halt
aufpassen oder allles anpassen!" Aber ich bin kein Programmierer aus der IT.
Das klingt nach einem super Arbeitgeber  :(

Sag folgendes : "Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung der Software würde die Kosten die man einspart übertreffen"
Zumal Software hier GoBD konform sein muss, was ich bei osteuropäischer Software nicht vermute
Verstehe die Thematik nicht. Wie wäre es damit, sich erstmal mit der Software auseinander zu setzen und und genau zu schauen, was denn überhaupt Sache ist.

Was genau benötige ich in meiner Buchführung nach dt. Recht? Worin besteht der unterschied? Wie komplex ist dies mit der Software abzubilden? Entspricht die Software den GoBD's? Wie funktionieren Schnittstellen? (Elster, USTvA u.ä.)
Bearbeitet: hans123 - 25.06.2018 10:08:08
Nun, da hilft auch ein Blick in die AO (Abgabenordnung), die verbindlich ist für alle in Deutschland aufgestellten Steuerekrlärungen (und die E-Bilanz gehört dazu). Hier ist vorrangig die Vorgabe, dass der Abschluss in deutscher Sprache aufzustellen ist - und zum Abschluss gehören auch die Verfahrensdokumentationen wie Handbuch etc. Liegt dies bei dem Programm in deutsch vor? Wenn nicht, müsstet ihr auf eure Kosten eine Übersetzung machen lassen, denn die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil, § 146 AO und hierzu erlassenes Schreiben der Finanzverwaltung betr. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlaggen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vom 14.11.2014. Der Datenzugriff bzw. entsprechende Exportmöglichkeiten ist zwingend!
Der Hintergrund ist dieser das in diesem Fall ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft wurde
und diese nun Ihr System einführen wollen und nicht vergessen auch auf jede Buchung etc. aus dem Ausland zugreifen können und
verändern können.

Ich kenne auch da ich schon einige Software-Umstellungen begleitet habe.
Bei jeder deutschen Software gab es ein Prüfungszertifikat von einem Wirtschaftsprüfer.

Das traurige an diesem Fall ist das der Wirtschaftsprüfer vom deutschen Unternehmen keine Farbe bekennt und der
Geschäftsführung hier reinen Wein mal einschenkt.

Vielleicht gibt es das große Beben wenn eine Betriebsprüfung vom Finanzamt dies gesehen hat.
Ich denke das es da evtl Konsequenzen geben würde. Kann es sein das hier das Finanzamt evtl. sogar die
Buchhaltung verwerfen kann?  Schätzung?
Ich kenne eine Alternative, ob die deinem Chef aber passt? Aus einem Konzern gab es die Anweisung, alle konzernabschlussrelevevanten Abschlüsse in IFRS über SAP zu melden. Nun gibt es aber LÄnder, die die IFRS als Abschluss nicht anerkennen. In diesen Ländern wurde also die eigene Software weiter genutzt (da dem lokalen Recht entsprechend) und die Abschlüsse dann über Überleitungskonten auf IFRS umgestellt. Diese übergeleiteten Bilanzen wurden dann je Monat (ja - es wurde tatsächlich monatlich ein Konzernabschluss gemacht) in SAP je Konto eine Zahl (plus eventuelle zusätzliche Angaben wie Rückstellungs- und Verbindlichkeitsspiegel, Anlagenspiegel und weitere "Späßchen" nach IFRS eingehämmert.

Ist zwar Mehrarbeit - aber eine Möglichkeit, den deutschen Steuer- und Handelsvorschriften zu entsprechen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen 2026 Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen 2026 Durch das Bundesfinanzministerium wurden im Einver­nehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die für 2026 geltenden und in dem unten downloadbaren BMF-Schreiben aus­gewiesenen Pauschbeträge......

BFH-Urteil: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer BFH-Urteil: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster bestätigt, wonach die Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung......

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026 Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026 Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche......


Aktuelle Stellenangebote


Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo di......

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d) Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und überneh......

Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individu......

Kaufmännischer Angestellter (m/w/d) Buchhaltung und Administration Wir sind ein kleines, aber wach­sendes Familien­unternehmen aus Neckar­tailfingen und reali­sieren Rein­räume sowie inno­vative Prozess­um­gebungen für spannende Branchen wie Lebens­mittel, Pharma, Me......

Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir di......

Referent Anlagenbuchhaltung/Bilanzierung (m/w/d) ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Ü......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Angestellter (m/w/d) Buchhaltung und Administration
Wir sind ein kleines, aber wach­sendes Familien­unternehmen aus Neckar­tailfingen und reali­sieren Rein­räume sowie inno­vative Prozess­um­gebungen für spannende Branchen wie Lebens­mittel, Pharma, Medizin­tech­nik, Mikro­technik, Kos­metik und viele mehr. Das Beson­dere: Mit unseren Anlagen ents... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d)
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>