Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht, Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift die es verbiete eine Rechnungswesensoftware zu nutzen in Deutschland die nicht dem deutschen Recht entspricht:

O-Ton von dem Softwareanbieter:

ist ein führender Anbieter von Informationstechnologie in der Tschechischen Republik und der Slowakei. Es bietet auch Lösungen, die auf die gesetzlichen Bedingungen in Ungarn und Polen zugeschnitten sind.

Bitte um Eure Hilfe und Meinung.

Vielen Dank.
Hallo,

also ich würde das nicht machen - da ist mir der Anpassungsbedarf an deutsche Vorschriften viel zu hoch. Denke nur einmal an die per Elster abzugebenden Formulare wie UStVA, EÜR bzw. E-Bilanz, Steuererklärungen etc. Allein die Zuordnung der Konten zu diesen Formualaren nimmt dir viel Zeit. Dazu kommt dann noch, dass der Kontenrahmen sicher nicht den deutschen Gepflogenheiten entspricht und entsprechend angepasst werden muss einschließlich regelmäßiger Akrualisierungen etc.

Neu zu beachten wären auch die Vorschriften der DSGVO - gelten zwar auch in Tschechien un der der Slowakei, ich weiß aber nicht, ob dies in dem Programm schon umgesetzt ist. Weiter wäre bei Arbeitnehmern zu beachten, dass zwingend das deutsche Elstam-Verfahren eingesetzt werden muss und alle Vorschriften des Einkommen-/Lohnsteuergesetzes und der Sozialgesetze beachtet werden müssen.

Das alles spricht für mich gegen den Einsatz dieses Programms in Deutschland.
Sehe ich genau so.

Aber gibt es da irgend einen Paragraphen oder Gesetz denn man zittieren könnte, oder zumindest der Geschäftsleitung vorlegen könnte?

Wenn ich dies argumentiere es gibt Anpassungsschwierigkeiten etc. dann bekommt man wahrscheinlich die Antwort "Da müssen Sie halt
aufpassen oder allles anpassen!" Aber ich bin kein Programmierer aus der IT.
Das klingt nach einem super Arbeitgeber  :(

Sag folgendes : "Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung der Software würde die Kosten die man einspart übertreffen"
Zumal Software hier GoBD konform sein muss, was ich bei osteuropäischer Software nicht vermute
Verstehe die Thematik nicht. Wie wäre es damit, sich erstmal mit der Software auseinander zu setzen und und genau zu schauen, was denn überhaupt Sache ist.

Was genau benötige ich in meiner Buchführung nach dt. Recht? Worin besteht der unterschied? Wie komplex ist dies mit der Software abzubilden? Entspricht die Software den GoBD's? Wie funktionieren Schnittstellen? (Elster, USTvA u.ä.)
Bearbeitet: hans123 - 25.06.2018 10:08:08
Nun, da hilft auch ein Blick in die AO (Abgabenordnung), die verbindlich ist für alle in Deutschland aufgestellten Steuerekrlärungen (und die E-Bilanz gehört dazu). Hier ist vorrangig die Vorgabe, dass der Abschluss in deutscher Sprache aufzustellen ist - und zum Abschluss gehören auch die Verfahrensdokumentationen wie Handbuch etc. Liegt dies bei dem Programm in deutsch vor? Wenn nicht, müsstet ihr auf eure Kosten eine Übersetzung machen lassen, denn die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil, § 146 AO und hierzu erlassenes Schreiben der Finanzverwaltung betr. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlaggen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vom 14.11.2014. Der Datenzugriff bzw. entsprechende Exportmöglichkeiten ist zwingend!
Der Hintergrund ist dieser das in diesem Fall ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft wurde
und diese nun Ihr System einführen wollen und nicht vergessen auch auf jede Buchung etc. aus dem Ausland zugreifen können und
verändern können.

Ich kenne auch da ich schon einige Software-Umstellungen begleitet habe.
Bei jeder deutschen Software gab es ein Prüfungszertifikat von einem Wirtschaftsprüfer.

Das traurige an diesem Fall ist das der Wirtschaftsprüfer vom deutschen Unternehmen keine Farbe bekennt und der
Geschäftsführung hier reinen Wein mal einschenkt.

Vielleicht gibt es das große Beben wenn eine Betriebsprüfung vom Finanzamt dies gesehen hat.
Ich denke das es da evtl Konsequenzen geben würde. Kann es sein das hier das Finanzamt evtl. sogar die
Buchhaltung verwerfen kann?  Schätzung?
Ich kenne eine Alternative, ob die deinem Chef aber passt? Aus einem Konzern gab es die Anweisung, alle konzernabschlussrelevevanten Abschlüsse in IFRS über SAP zu melden. Nun gibt es aber LÄnder, die die IFRS als Abschluss nicht anerkennen. In diesen Ländern wurde also die eigene Software weiter genutzt (da dem lokalen Recht entsprechend) und die Abschlüsse dann über Überleitungskonten auf IFRS umgestellt. Diese übergeleiteten Bilanzen wurden dann je Monat (ja - es wurde tatsächlich monatlich ein Konzernabschluss gemacht) in SAP je Konto eine Zahl (plus eventuelle zusätzliche Angaben wie Rückstellungs- und Verbindlichkeitsspiegel, Anlagenspiegel und weitere "Späßchen" nach IFRS eingehämmert.

Ist zwar Mehrarbeit - aber eine Möglichkeit, den deutschen Steuer- und Handelsvorschriften zu entsprechen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Bundesarbeitsgericht: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen (VSOPs) gelten unter Umständen als Vergütung Bundesarbeitsgericht: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen (VSOPs) gelten unter Umständen als Vergütung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zu virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen (VSOPs - Virtual Stock Option Plans) geändert. Wenn eine vertraglich vereinbarte Warte- oder Leistungszeit......

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen......

Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilien­transaktionen Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilien­transaktionen Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzbuchhaltung Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungs­klinik widmen wir uns der Diagnostik, Behand......

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d) mit Schwerpunkt Nebenbücher, Schnittstellen und Erlöse Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn u......

Mitarbeiter (m/w/d) Controlling Wir sind seit 1908 ein führendes Finanz­dienst­leistungs­unter­nehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanz­summe von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche S......

Werkscontroller (m/w/d) Unsere Mission ist es, mit Innovationskraft und Nachhaltigkeit die industrielle Transformation voranzutreiben. Ob bei der Optimierung von Rechenzentren, der Weiterentwicklung der Wasserstoffproduktion......

Mitarbeiter*in (m/w/d) im Bereich Konzern-Controlling Für den zentralen Verwaltungssitz der Hoffbauer-Stiftung in Potsdam suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitarbeiter*in (m/w/d) im Bereich Konzern-Controlling. Die Hoffbauer-Stiftu......

Leitung (m/w/d) der Stabstelle Beteiligungscontrolling Osnabrück, das heißt: offen, sozial, vielseitig, naturverbunden, überraschend, bodenständig, attraktiv, überschaubar, wachsend – eben Lebensqualität auf den ersten und zweiten Blick! Fast 170.000 Einw......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Fachkraft (w/m/d) im Bereich Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Gesellschafts­forschung (MPIfG) ist eine Einrichtung der Spitzenforschung in den Sozialwissenschaften mit verkehrsgünstigem Sitz in der Kölner Südstadt. Es ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft, Deutschlands führender außeruniversitärer Forschungsorganisation mi... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungs­klinik widmen wir uns der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychiatrischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt auf therapie­resisten... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/f/d)
Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung bis hin zur Projektleitung. Du hast Lust, Dinge besser zu machen – und zwar nachhaltig? Dann ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.