Rückstellungskonto als ewiges Sparbuch nutzen bei einer gGmbH

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Rückstellungskonto als ewiges Sparbuch nutzen bei einer gGmbH
Hallo,

eine gGmbH muss ja ihre Erträge für gemeinnützige Zwecke ausgeben. Gibt es Sonderregelungen, wie das vermieden werden kann?

Ich habe mir mehrere Bilanzen einer gGmbH im Bundesanzeiger angeschaut und mir ist dabei aufgefallen dass die Firma nie Gewinn anmeldet, sondern ein Rückstellungskonto erhöht sich jedes Jahr um den Betrag des potenziellen Gewinns. Dieses Rückstellungskonto wird anscheinend nie aufgelöst, sondern als Sparbuch genutzt.

Weis nicht wie lange das jetzt schon so gemacht wird, aber auf diesem Rückstellungskonto liegen bereits einige Millionen €. Hab mir nur die Bilanzen der letzten 4 Jahre angeschaut.

Das widerspricht eigentlich allem, was ich bisher über eine gGmbH weis. Gibt es also irgendwelche Sonderregelungen die ein solches Vorgehen erlauben?

Gruß
[CODE]Das widerspricht eigentlich allem, was ich bisher über eine gGmbH weis. Gibt es also irgendwelche Sonderregelungen die ein solches Vorgehen erlauben?
[/CODE]

Die Schlüsse kannst du dann auch selber ziehen, warum die GmbH das macht. Wurde die GmbH noch nie geprüft?
Bearbeitet: Macaslaut - 09.08.2019 10:02:14
Trugschluss: Etwas gemeinnütziges darf keine Gewinne erwirtschaften

Der Gewann darf nur nicht ausgeschüttet werden!

Damit der Gewinn weg ist, wurd dieser voll in die Rücklage gesteckt.
Das ist legitim, da hierdurch due "Existenz der langfrustigen Sicherung des bestehens der Gemeinnützigkeit" verstärkt wird und somit die gGmbH nicht sofort imn schlechten Zeiten Insolvent wird.
[CODE] wurd dieser voll in die Rücklage gesteckt.[/CODE]

[CODE]
sondern ein Rückstellungskonto erhöht sich jedes Jahr um den Betrag des potenziellen Gewinns.[/CODE]
Hallo.

Irgendwie kann ich mit den beiden Zitaten nicht viel anfangen.


Zitat
Macaslaut schreibt:
[CODE] wurd dieser voll in die Rücklage gesteckt. [/CODE]

[CODE] sondern ein Rückstellungskonto erhöht sich jedes Jahr um den Betrag des potenziellen Gewinns. [/CODE]
Es wurde eine Rückstellung bilanziert  und keine Rücklage gebildet.
Ok, danke für den Hinweis.
Dann ist das in der Tat buchhalterisch in der Bilanz falsch dargestellt.

Jedoch sollte das heilbar sein, wenn nachgewiesen werden kann, das der Sinn und Zweck derselbe sein sollte und dann korrigiert wird.

Das wäre meine Einschätzung dazu. Die JA können ja mit der Zustimmung des FA korrigiert werden.

Natürlich kommt es da dann auf den Prüfer an ...
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