Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich habe folgendes Anliegen:
Muss immer eine Urlaubsrückstellung gebildet werden sobald ein Mitarbeiter Resturlaub hat oder gibt es Sondernregeln?
Mal angenommen ein Mitarbeiter hat Resturlaub aus dem Vorjahr und verbraucht diesen gleich in der ersten und zweiten Januar Woche. Muss dann trotzdem eine Rückstellung gebildet werden oder gibt es hier Ausnahmeregeln?
Gruß Reaper
ich habe folgendes Anliegen:
Muss immer eine Urlaubsrückstellung gebildet werden sobald ein Mitarbeiter Resturlaub hat oder gibt es Sondernregeln?
Mal angenommen ein Mitarbeiter hat Resturlaub aus dem Vorjahr und verbraucht diesen gleich in der ersten und zweiten Januar Woche. Muss dann trotzdem eine Rückstellung gebildet werden oder gibt es hier Ausnahmeregeln?
Gruß Reaper