Betriebsaufspaltung auflösen - Was passiert mit dem Gebäude?

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Betriebsaufspaltung auflösen - Was passiert mit dem Gebäude?
Hallo,

mal eine knifflige Frage an die Steuerexperten unter Euch:

Es existiert eine Betriebsaufspaltung, da die GmbH Räumlichkeiten, die sich im privaten Besitz der Gesellschafter (Ehepaar) befinden, genutzt werden. Diese Betriebsaufspaltung löst sich durch Verkauf der Unternehmensanteile auf.

Was passiert in Folge mit:

1. den Unternehmensanteilen: Ich gehe davon aus, dass als Unternehmenswert hier dann der Verkaufspreis herangezogen wird und nicht nach BewG bewertet wird. Differenz Kaufpreis zur Einlage wird besteuert. Richtig?
2. dem Gebäude: wenn die Räumlichkeiten sagen wir mal 12 qm von 150 betragen haben und a) vermietet wurden und b) unentgeltlich überlassen wurden?

Und noch eine kleine Abwandlung der Bedingungen oben. Was passiert, wenn die GmbH in Liquidation geht?

Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Viele Grüße, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 27.06.2025 16:12:24
Hallo Buchi,

komplizierter Fall. Hier mal meine Einschätzung:

1. Ja, der Verkaufswert ist hier maßgeblich. Nach BewG würde nur bewertet werden, wenn es keine Alternative gibt, z.B. wenn ein Gesellschafter stirbt und die Betriebsaufspaltung sich damit auflöst. Oder das Unternehmen zieht um.
2. Es werden nur die 12 qm herangezogen (Auf gute Dokumentation der genutzten Fläche achten!). Soweit ich weiß, ist der Schlüssel die Grundstücksfläche. Beispiel 500.000 Wert Gebäude + Grundstück, dann z.B. 500.000 EUR / 500 qm Grundstück = 1.000 je qm = 12.000 Wert des Arbeitszimmers. Fällt damit unter die Geringfügigkeitsgrenze von 20.000 EUR.

Hier gibt es einen aktuellen Fachbeitrag dazu:
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/wie-eine-unbeabsichtigte-betriebsaufspaltung-zur-steuerfalle-werden-kann.html


LG, Biene
Also da wäre ich vorsichtig mit der Rechnung. Man kann nicht einfach das Gebäude vom Grundstück trennen. Wenn es einen großen Garten gibt z.B. dann gehört der auch zu jedem einzelnen Zimmer. Meine Rechnung sähe so aus: 500.000 / 150qm * 12qm = Wert des Arbeitszimmer 40.000 EUR.

Eigentlich geht es aber um den Wert der GmbH. Sofern wirklich ein externer Verkauf stattfindet (also nicht an Familienmitglieder o.ä.) spielt hier der tatsächliche Verkaufspreis eine Rolle abzgl. der Anschaffungskosten (z.B. Einlage). Vermeiden kann man das Ganze auch durch Umwandlung der GmbH in eine Personengesellschaft z.B. GmbH & Co. KG. Ich würde aufgrund der hohen steuerlichen Belastungen, die im Raum stehen, dringend einen Steuerberater aufsuchen, das ist billiger als der Ärger, den man sich einhandeln kann.

Siehe z.B:
https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/betriebsaufspaltung-gmbh/
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