Kindergeld als Steuerschuld

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Kindergeld als Steuerschuld
Liebe Forumteilnehmer,

als wir uns den Einkommensteuerbescheid 2017 anschauten, waren wir etwas überrascht.
Summe der Einkünften (Zusammenveranlagung) 105090, FB für 5 Kinder 25746, zu versteuerndes Einkommen 79344, Einkommensteuer 17305.
Dann wird aber das Kindergeld in Höhe von 7032 zur Steuerlast einfach hinzugerechnet, festzusetzende Einkommensteuer 24337.

Wie funktioniert das? Weshalb wird das Kindergeld als dem Staat geschuldete Steuer gezählt?

Vielen lieben Dank im Voraus.
Weil  in diesem Fall  den Freibetrag in Anspruch zu nehmen günstiger ist als Kindergeld. Das Steuerersparnis ist hoeher als das eingenommene Kindergeld.
Schau mal:

Nach dem System des sogenannten Familienleistungsausgleichs wird gemäß § 31 Satz 1 EStG die steuerliche Freistellung des Einkommensbetrages der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines Kindes
entweder durch den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das im X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes geregelte Kindergeld bewirkt.
Wirkt sich bei den Eltern der Kinderfreibetrag dergestalt aus, dass er in vollem Umfang zur Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führt,
wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums allein durch den Kinderfreibetrag bewirkt.

Das gezahlte Kindergeld wird der Steuerschuld der Eltern als vorab gezahlte Steuervergütung dann wieder hinzugerechnet.
Wirkt sich der Kinderfreibetrag hingegen nicht aus, weil das Einkommen der Eltern ihr eigenes steuerfreies Existenzminimum nicht übersteigt oder weil die steuerliche Entlastung durch den
Freibetrag geringer ist als das gezahlte Kindergeld, so dient das Kindergeld gemäß § 31 Satz 2 EStG der Förderung der Familie
.

Gefunden auf Rechtslupe punkt de.
Vielen vielen Dank für eure Antworten! :klatschen:
Ein schönes Restwochenende! 8)
Zitat
Macaslaut schreibt:
Weil  in diesem Fall  den Freibetrag in Anspruch zu nehmen günstiger ist als Kindergeld. Das Steuerersparnis ist hoeher als das eingenommene Kindergeld.

Also sollte man in dem Fall auf das Kindergeld per Antrag bei der Familienkasse verzichten?
Das wäre äusserst unklug - denn selbst von du verzichtest, du hast Anspruch und daher wird in jedem Fall das Kindergeld angerechnet.
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