Umsatzsteuer bei Lieferung nach GB und Rechnung nach Deutschland

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Umsatzsteuer bei Lieferung nach GB und Rechnung nach Deutschland
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Lieferung / Rechnung. Das ist die Ausgangslage:

Unternehmen A aus Deutschland bestellt bei Unternehmen B in Deutschland. B liefert die Produkte zu Unternehmen C nach GB.  B stellt die Rechnung auf Unternehmen A aus Deutschland aus.

Muss in diesem Fall deutsche Umsatzsteuer an das Unternehmen A berechnet werden?
Es kommt darauf an, unter welchen Ustd.Nummer die Beteiligten auftreten.
Unternehmen A aus Deutschland und Unternehmen B aus Deutschland
Es ist klar, dass die aus Deutschland sind. A kann aber auch die englische Ustd.Nr besitzen,  die dann in Rechnung von B an A steht.
Wenn in der Rechnung die deutsche Ustd.Nummer von A steht, muss B die Rechnung an A mit der Umsatzsteuer ausstellen da durch den Ausweis der deutschen Ustd.Nummer die Voraussetzungen der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind.
Ich würde hier auch einmal die Regelungen zum Dreiecksgeschäft studieren, bevor ich endgültig etwas mache.
--> steuerliche Fragen sollten bitte nur von Denen beantwortet werden, die dazu auch die Ausbildung haben!


Tatsachen aus dem Sachverhalt:
Unternehmer A: Deutschland (Besteller, Käufer)
Unternehmer B: Deutschland (Lieferant, Verkäufer)
Unternehmer C: England (Empfänger)


umsatzsteuerliches Dreiecksgeschäft   ???? Einfach mal selber lesen bevor solche "Wörter" in den Raum geworfen werden!
:green2:  :green:  :green2:
Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche Vereinfachungsregel angewendet wird.
Ein Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedsstaaten über ein und dieselbe Ware Umsatzgeschäfte
abschließen und diese Ware unmittelbar vom ersten Unternehmer (=erster Lieferer) an den letzten Unternehmer (=letzter Abnehmer) gelangt.

umsatzsteuerliches Dreiecksgeschäft: nach § 25b UStG müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1.[COLOR=#FF0033]drei[/COLOR] Unternehmer (erster Lieferer, erster Abnehmer und letzter Abnehmer) schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab
2.die Unternehmer sind in [COLOR=#FF0033]jeweils[/COLOR] verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der USt erfasst (§ 25b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG; Abschn. 25b.1 Abs. 3 UStAE),

Nummer 2 ist nicht erfüllt für das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes!

[COLOR=#0033FF]zur Lösung der Anfrage:
[/COLOR]
Unternehmer B liefert ühysikalisch die Ware nach GB
Unternehmer B stellt seine Rechnung aber an den deutschen Abnehmer A
(Problem: Rechnung innerhalb Deutschland aber Ware ins EU-Ausland)

2. Möglichkeiten:
I.  Entweder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach BG
II. Oder steuerpflichtige Lieferung innerhalb Deutschlands

Checken wir I:



§ 6a steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
(1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. [COLOR=#009900]Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;[/COLOR]
2. der Abnehmer ist
   a) [COLOR=#00BB00]ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
[/COLOR] b) eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder
   c) bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber
und
3. [COLOR=#00BB00]der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung[/COLOR].

Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein.

(2)...
(3) [COLOR=#FF3333]Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein[/COLOR].
(4) ....

Also,
die Ware gelangt physikalisch wirklich in ein anderes EU-Land und der abnehmer ist auch Unternehmer, der für sein Unternehmen erwirbt (das unterstelle ich)
Soweit läge eine ig Lieferung vor! Allerdings muss der VERKÄUFER (Unternehmer B) das auch nachweisen können. Deswegen benötigt er eine von
Unternehmer A gültige ausländische USt-ID Nummer aus UK, die er nicht hat!

Eine Ust-freie ig.Lieferung läge auch noch vor, wenn Abnehmer C seine UK-USt-ID Nummer dem Unternehmer B zur Besteuerung nennt, denn Unternehmer
B als Verkäufer hat diese USt-ID-Nummer in diue zusammenfassende Meldung einzutragen!

LÖSUNG
Liget dem Unternehmer B eine USt-Id Nummer von A oder von C vor, ist dieser Umsatz steuerfrei mit Hinweis auf RC. Liegt keine USt-Nummer aus GB
vor, ist der Umsatz steuerpflichtig und die USt mit 19% offen auf der Rechnung auszuweisen.

Gruß
Patrick Jane
@Patrick Jane,

ich möchte dich dringend bitten, genau zu lesen, was man geschrieben hat. Ich habe nur auf die Möglichkeit hingewiesen, aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich tatsächlich um ein Dreiecksgeschäft handelt!

Im übrigen sind deine Klausurenlösungen für Praktiker enervierend, da viel zu langatmig. Deinen Klausurenstil solltest du dringend ablegen, du machst hier nicht die Steuerberaterprüfung (die du mutmaßlich wohl vor Kurzem bestanden hast).
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