Umsatzsteuer-Erstattung bei Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck

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Umsatzsteuer-Erstattung bei Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck, Überweisung der MwSt. an Kunden richtig buchen
Hallo alle zusammen! :wink1:

ich bin Anfänger und brauche dringend eure Hilfe. Meine Geschichte: Ein Kunde aus Schweiz hat bezahlte Ware an deutsche Adresse liefern lassen und anschließend über die Grenze im persönlichen Reisegepäck geführt. Eine Originalrechnung mit Zollstempel liegt vor. Ich habe ihm die MwSt. per Banküberweisung am 22.03.19 erstattet. Und nun weiß ich nicht wie ich das Ganze verbuchen soll. Ich bin Einzelunternehmer, IST-Versteuerung, SKR04, Lexware pro. Werde aber nicht schlimm finden, wenn Ihr SKR03-Konten benutzt...  
Ich habe mir zwei Varianten überlegt:

1. Variante: einfach USt. an Bank buchen... bin mir aber nicht sicher, ob ich das so machen darf.

Ust.                19
an Bank                       19

2. Variante: die alte Rechnung korrigieren und eine neue ohne MwSt. erstellen

Buchungssätze alte RG
Deb.             119
an Erl.                         100
an USt.                          19

Bank            119
an Deb.                        119

Rechnungskorrektur
Erl.               100
USt.                19
an Deb.                         119

neue RG ohne Ust. erstellen (Kto. SKR04 ->4120)
Deb.              100
an St.freie Umsätze    100

Überweisung/Erstattung MwSt an Kunden
Deb.                 19
an Bank                           19

weiß leider nicht, was hier das Richtige wäre oder gibt es dazu andere Vorgehensweise? :denk:
Werde mich über eure Antworten sehr freuen.
[CODE]Überweisung/Erstattung MwSt an Kunden
Deb.                 19
an Bank                           19[/CODE]

3820 an Bank. Das ist die Forderung gegen Fa. Du musst doch die UVA korrigieren.
Ich habe die UVA für März noch nicht abgeben, habe Dauerfristverlängerung. Soll ich dann das Konto 3806 (USt. 19%) nehmen?
[CODE] Soll ich dann das Konto 3806 (USt. 19%) nehmen?[/CODE]

3820 an Bank. Das ist die Forderung gegen Fa.
Bearbeitet: Macaslaut - 24.04.2019 13:05:28
Zitat
Macaslaut schreibt:
[CODE] Soll ich dann das Konto 3806 (USt. 19%) nehmen? [/CODE]

3820  an Bank. Das ist die Forderung gegen Fa.
Macaslaut,


Vielen Dank Macaslaut. Dann nehme ich das Konto 3820.
Du muss aber die ursprüngliche Rechnung stornieren.  Am besten natürlich die Uva korrigieren ( Rechnung stornieren in dem Monat, in dem die gebucht wurde) und ein kleines Schreiben an das Fa. schiken (die Gründe). Dann gleicht sich am Ende alles aus.
Bearbeitet: Macaslaut - 25.04.2019 10:06:24
Hallo Macaslaut,

Muss ich die Rechnung unbedingt stornieren? Sie war doch am Anfang richtig gewesen. Ein Nachweis über Ausfuhr habe ich erst im März bekommen. Ist eventuell eine Rechnungskorrektur mit dem März- bzw. Aprildatum sinnvoller? Dann muss ich bestimmt keine Korrektur der UVA machen (es wird dann halt Erl. + USt. 19% an Deb. gebucht) und ich bezahle halt weniger USt. im Monat, in dem ich korrigiere. Und dann kann ich eine neue Rechnung ohne Ust. erstellen (Deb. an St.freie Umsätze.) + Bankbuchung im März (Deb. an Bank).
Ja, das geht natürlich auch.
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