Hallo,
mal ein ganz allgemeine Frage:
In vielen Gesellschafterverträgen (Satzungen) von GmbHs steht zum Thema Stimmrecht in etwa folgendes:
"Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme."
So steht es auch im § 47 GmbHG, falls es in der Satzung nicht enthalten sein sollte.
Hält nun ein Gesellschafter 1% der Anteile, den er für 100T€ erworben hat und die restlichen Gesellschafter halten die übrigen 99%, welche für 50T€ erworben wurden, hat dann der erste Gesellschafter nicht trotzdem die alleinige Mehrheit bei Gesellschafterbeschlüssen? Jeder Euro wäre dann doch eine Stimme wert, egal wie groß der Anteil, oder?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
2r3al
mal ein ganz allgemeine Frage:
In vielen Gesellschafterverträgen (Satzungen) von GmbHs steht zum Thema Stimmrecht in etwa folgendes:
"Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme."
So steht es auch im § 47 GmbHG, falls es in der Satzung nicht enthalten sein sollte.
Hält nun ein Gesellschafter 1% der Anteile, den er für 100T€ erworben hat und die restlichen Gesellschafter halten die übrigen 99%, welche für 50T€ erworben wurden, hat dann der erste Gesellschafter nicht trotzdem die alleinige Mehrheit bei Gesellschafterbeschlüssen? Jeder Euro wäre dann doch eine Stimme wert, egal wie groß der Anteil, oder?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
2r3al