Mehrwertsteuer bei Kauf EU

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Mehrwertsteuer bei Kauf EU
Guten Tag,

ich wäre über jegliche Hilfe dankbar.

Der Sachverhalt ist folgender:
Ein in UK registriertes Unternehmen verkauft ein Gut, das in Holland liegt an ein deutsches Unternehmen. Das Gut bleibt nach dem Verkauf am genau gleichen Ort.
Muss in diesem Fall die MwSt auf der Rechnung ausgestellt werden? Welcher MwSt-Satz gilt?

Soviel ich weiss muss die holländische MwSt. angegeben werden, da das Gut in Holland liegt. Kann das deutsche Unternehmen die MwSt. zurückerstattet bekommen? An wen muss er sich wenden? Finanzamt in Deutschland oder Holland?

(Zum Verständnis, bei dem Gut handelt es sich um ein Boot, das der deutsche Käufer anschliessend an den Verkäufer (englisches Unternehmen) langzeitvermietet und dafür ein Einkommen erhält.)

Vielen Dank im voraus!
[CODE]oviel ich weiss muss die holländische MwSt. angegeben werden, da das Gut in Holland liegt.[/CODE]

Wieso fragst du, wenn du schon alles weiss?

[CODE]Kann das deutsche Unternehmen die MwSt. zurückerstattet bekommen? An wen muss er sich wenden? Finanzamt in Deutschland oder Holland?[/CODE]

Quck hier
Hallo Macaslaut,
Danke für deine Antwort.


[CODE] Wieso fragst du, wenn du schon alles weiss?[/CODE]


Ich bin mir nicht sicher, ob dies richtig ist und bin auf der Suche nach Bestätigung (oder nicht, falls unzutreffend).
Deiner Meinung nach ist es richtig?


[CODE]
Quck hier [/CODE]

Danke für den Link. Also verstehe ich, dass das deutsche Unternehmen die Vorsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden muss.
Bearbeitet: MaBa - 17.12.2018 12:29:11
Nach § 3 Abs.7 S.1 UstG befindet sich der Ort von solchen Lieferungen wie in deinem Fall da wo die Übertragung der Verfügungsmach stattfindet- also in Holland. Das sagt aber nur, dass der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar ist-fällt keine Umsatzsteuer in Deutschland an.  

Den Antrag muss du dann eletronisch bei diesem Online-Portal ( BstZ)einreichen. Das bedeutet aber  wiederum nicht. dass dein Unternehmen die Vorsteuer kriegt. Mit diesem Boot werden weiter die Umsätze in Hollnad gemacht. Das bedeutet, dass dein Unternehmen die UstVA in Holland  abgeben wird. Und das schliesst eben das Vorsteuervergütungsverfahren aus.
Hallo Macaslaut,

Es tut mir leid. Die Steuergeschichte ist ziemlich neu für mich, ich bin nicht sicher alles verstanden zu haben.

Dass das deutsche Unternehmen die MwSt. beim Kauf zahlt bzw. das englische Unternehmen die holländische MwSt. berechnet, ist aber schon richtig oder?


Zu dem zweiten Punkt habe ich es so verstanden (bitte korrigiere mich wenn es falsch ist):
Das deutsche Unternehmen muss die Vorsteueranmeldung für den Kauf des Bootes beim deutschen Finanzamt machen. Ist aber nicht sicher die Vorsteuer erstattet zu bekommen, weil das Boot weiterhin in Holland vermietet wird (englisches Unternehmen mietet Boot in Holland vom deutschen Unternehmen).

Den Gewinn aus der Vermietung muss das deutsche Unternehmen in Holland angeben/versteuern, nicht in Deutschland?
Das Mieteinkommen wird vom englischen Unternehmen an das deutsche Unternehmen gezahlt. Es gilt die englische MwSt. da es sich um eine Langzeitmiete eines Transportmittels handelt, die im Reverse-Charge-Verfahren auf den Rechnungen des deutschen Unternehmens an das englische Unternehmen ausgestellt werden.

Vielen Dank nochmal.
[CODE]Dass das deutsche Unternehmen die MwSt. beim Kauf zahlt bzw. das englische Unternehmen die holländische MwSt. bere[/CODE]chnet, ist aber schon richtig oder?

Wie gesagt- darüber soll man sich in Holland erkündigen. Richtig ist- es fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an.

[CODE]Das deutsche Unternehmen muss die Vorsteueranmeldung für den Kauf des Bootes beim deutschen Finanzamt machen.[/CODE]

Nein, wie schon oben geschrieben wurde. hat dieser Fall mit der deutschen Umsatzsteuer nichts zu tun. Deshalb auch keine UstVA. Das deutsche Unternehmen muss einen entsprechenden, separaten  Antrag auf die Erstattung des Hollandischen Vorsteuer bei BSTz stellen. Hat mit der  Umsatzsteuervoranmeldung nichts zu tun.

[CODE]Den Gewinn aus der Vermietung muss das deutsche Unternehmen in Holland angeben/versteuern, nicht in Deutschland?[/CODE]

Darüber soll sich das deutsche Unternehmen professionell beraten lassen. Das ist die Frage aus dem internationalen Steuerrechts und nicht so einfach zu beantworten.

[CODE]Es gilt die englische MwSt. da es sich um eine Langzeitmiete eines Transportmittels handelt, die im Reverse-Charge-Verfahren auf den Rechnungen des deutschen Unternehmens an das englische Unternehmen ausgestellt werden.
[/CODE]

Ja, es ist ein Reverse-Charge, da es sich um die langfristige Vermietung( länge als 90 Tagen) handelt. Der Engländer ist der Umsatzsteuerschuldner.
Vielen Dank für die Antworten.
Ich sehe es ist alles nicht so einfach.
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