echter Schadensersatz ist ja nicht steuerbar. Wir haben echten Schadenersatz berechnet.
Wird der Umsatz jetzt gar nicht in der USTVA ausgewiesen?
Oder wenn doch, wo? Ich finde keine Kennziffer, in die das passen könnte...
Danke,
MacPomm
09.11.2021 09:45:54
Hallo,
echter Schadensersatz ist ja nicht steuerbar. Wir haben echten Schadenersatz berechnet. Wird der Umsatz jetzt gar nicht in der USTVA ausgewiesen? Oder wenn doch, wo? Ich finde keine Kennziffer, in die das passen könnte... Danke, MacPomm |
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09.11.2021 12:26:22
Die nicht steuerbaren Umsätze, deren Ort in Deutschland liegt, gehen nicht in die UstVa rein.
Bearbeitet:
Macaslaut - 09.11.2021 12:26:35
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09.11.2021 12:37:24
Danke, Super.
Noch eine Frage: Wir kaufen Briefmarken ein (Porto). Ab und an verschickt ein Mitarbeiter privat einen Brief und dem verkaufen wir dann die Briefmarke (ohne Aufschlag). (Unser Geschäftsfeld hat nichts mit Postdienstleistungen zu tun) Ist das steuerpflichtig oder steuerfrei? Wenn steuerfrei, in welche Kennziffer gehört das? Auch hierfür schonmal Danke. |
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10.11.2021 12:25:11
ist steuerfrei, solange die Briefmarken 1 zu 1 wiederverkauft werden. KZ 48 ustVa.
Bearbeitet:
Macaslaut - 10.11.2021 12:31:56
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11.11.2021 14:31:02
Danek Dir!
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24.11.2021 12:34:50
Jetzt muss ich nochmal nachfragen: Du schränkst das ein auf "nicht steuerbare Umsätze, deren Ort in Deutschland liegt" Dem entnehme ich, dass es anders ist, wenn der Ort nicht in Deutschland liegt? Wo wäre z.B. in der USTVA einzutragen: echter Schadensersatz, den wir an ein Spanisches Unternehmen (EU) berechnen oder echter Schadensersatz, den wir an ein Schweizer Unternehmen (Drittland) berechnen? Würde das in die USTVA eingehen und in welcher Ziffer? (Meiner Meinung nach aber doch auch nicht, oder?) Danke, MacPomm |
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24.11.2021 17:54:50
Dieser Umsatz ist nicht steuerbar weil an Leistungsaustausch fehlt und nicht weil der Ort der Leistung im Ausland liegt.
Bearbeitet:
Macaslaut - 24.11.2021 17:55:25
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25.11.2021 09:08:18
Danke. Genauso hatte ich es mir auch gedacht.
Sorry, wenn ich nochmal so doof nachfrage, also muss der Umsatz generell nicht in die USTVA, egal, ob die Rechnung an einen Inländer, EU-ler oder Drittländer gestellt wird? Und noch eine Frage: normalerweise stellen wir unsere Rechnungen für Dienstleistungen an den EU-Kunden ja mit Hinweistext "Reverse charge". Das ist es ja in diesem Fall nicht. Könnte ich da stattdessen "not taxable/nicht steuerbar" schreiben? Danke! |
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