ich bin gerade dabei ein Unternehmen (UG) zu gründen und der letzte Schritt beim Finanzamt steht an. In den letzten Wochen habe ich schon viel hin und her überlegt, ob die Regelung, sinnvoll ist.
Ich bin ein Online Händler, der die Ware z.B. Holz, entweder vom Kunden erhält oder selbst einkauft (roher Zustand) und an eine Firma zu Bearbeitung/Veredlung gibt, sodass der finale Zustand dann an den Kunden geht. Eigentlich gibt es dann bzgl. der MwSt. dann zwei Fälle.
Fall A: Kunde gibt mir das Holz, ich lasse es verarbeiten und erhalte von meinem Kooperationspartner eine Rechnung inkl. MwSt.
Fall B: Ich kaufe das Holz und habe dort die MwSt. und später noch vom Kooperationspartner eine RG inkl. MwSt.
Ich erhalte nun also
Die Zielgruppe sind Handwerker, die das bearbeitete Holz dann in Häusern einbauen oder Privatpersonen, die es selbst bei sich einbauen.
Meine Überlegung
Wenn ich eine Dienstleistung hätte und unter 22k p.a. bleibe, würde ich sofort die Regelung nehmen, da ich aber im Einkauf auch Steuern bezahle, denke ich, dass es mehr Sinn macht diese weiterzugeben, da man selbst sonst auf den Kosten sitzen bleibt und nur die Differenz zwischen EK-VK an MwSt. ans Finanzamt zahlen muss.
Bsp. ohne Regelung: Ich zahle im Einkauf 100 € MwSt. Verkaufe das Ganze dann weiter, wodurch ich 180€ MwSt. berechne. D.h. ich habe einen Überschuss von 80€ Steuern, die ich an das Finanzamt zahlen muss.
Bsp. mit Regelung: Ich zahle im Einkauf 100 € MwSt. Verkaufe das Ganze dann weiter. Da ich keine MwSt. angeben kann bleibe ich auf den 100€ Steuern im EK sitzen und muss sie von meinem Gewinn abziehen.
In diesem Fall würde es also Sinn macht mit ohne Regelung zu arbeiten, da 80<100€ ist. Sobald ich aber in diesem Beispiel im VK auf mind. 101€ MwSt. komme, ist es doch anders rum, da mind. 101€>100€ oder?
D.h. ich muss eigentlich eine Aufstellung machen, wie hoch meine EKs und meine kalkulierten VKs sind um dann zu schauen und sobald der Wert aus EK-VK höher ist, als die EK Steuer, würde die Regelung ja dann doch Sinn machen, sprich wenn ich selbst 100€ MwSt. zahle, aber nachher in der Rechnung 201€ MwSt. ausweise, da ich dann 101€ ans Finanzamt überweisen müsste und mit der Regelung nur auf 100€ sitzen bleiben würde.
Allerdings sollte ich bedenken, dass Handwerker, die selbst auch Vorsteuern haben wollen auf der RG und daher evtl. keine Leistung bei mir in Anspruch nehmen wollen, oder?
Ist also etwas komplexer das Ganze - zumindest für mich. Hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank